Schönen guten Morgen,
ich würde gerne bei einem Mandanten den ASR nutzen, allerdings nur für die Ausgangsrechnungen.
Nun war mein Gedanke im UO die Bearbeitungsform AR auf Standard und ER auf erweitert zu stellen, da laut Infodokument die Belege im erweiterten Modus nicht gebucht werden sollten.
Hat allerdings nicht funktioniert, mir werden die ER auch durch den ASR gebucht.
Hat jemand eine Idee wie ich das ansonsten lösen könnte und warum das überhaupt so ist?
eine Lösung wäre in meinen Augen noch die Eingangsrechnungen nicht in den Rechnungseingang zu packen, finde ich aber nicht die eleganteste Lösung....
Für Ideen und Vorschläge wäre ich sehr dankbar.
Guten Morgen tinage,
eine direkte Lösung habe ich jetzt nicht parat, aber vielleicht eine Idee wie man es dennoch umsetzen könnte.
Laut dem Datev Infodokument 1018720 Rz. 2.3, sollen Belege nicht mehr verbucht werden wenn Sie aus dem Posteingang im Uo verschoben werden.
Man könnte also die Belege im Uo aus dem PE verschieben oder im Modus erweitert die Belege erst im Uo bearbeiten wo Sie ja gleich in den korrekten Ablageort gelegt werden.
Vielleicht könnte das ja das beschreibende Problem umgehen. 🤔
Hallo @tinage
Ist für ein Bestand der Automatisierungsservice Rechnungen aktiviert, werden für alle Belege sofort Buchungsvorschläge erzeugt (und berechnet), wenn sie in den Posteingang hochgeladen werden.
@DasFaktotum: Ein nachträgliches Verschieben führt nicht mehr dazu, dass keine Berechnung stattfindet (siehe Hilfedokument 1018720, Ausnahmen bei der Verwendung von Schnittstellen 1020869: DATEV Buchungsdatenservice, Beleg2Buchung. DATEV XML Schnittstelle online).
Der Wunsch, den Automatisierungsservice einzeln nach Belegkreisen zu verwenden, wurde ganz ähnlich schon in DATEV Ideas genannt. Einschränkung auf nur Rechnungseingang - DATEV-Community - 223388 und Steuern der Buchungsvorschläge nach Belegtypen, ni... - DATEV-Community - 242300. Wir haben die Anregungen auch in Verbindung mit der Nutzung der Bearbeitungsform Erweitert in Unternehmen online geprüft, können aber derzeit noch keine konkreten Planungen dazu nennen.
Was ist denn in Ihrem Fall der Grund dafür, dass Sie die Eingangsrechnungen nicht für den Automatisierungsservice verwenden wollen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wehner
DATEV eG
@Das_Faktotum: Wenn ich erst manuell etwas tun muss, damit ich eine Automatik nutzen kann - da beißt sich die Katze aber in den Schwanz 😅.
@Wolfgang_Wehner ein Grund kann natürlich sein, dass der Mandant die Eingangsrechnungen im erweiterten Modus vorkontiert und somit kein ASR mehr über die Belege laufen muss.
Hallo @AlexanderJ,
wenn sich die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Kanzlei ändert, muss auch die weitere Nutzung des Automatisierungsservice Rechnungen (ASR) geprüft werden. Bei einer manuellen Vorkontierung wird der ASR nicht mehr benötigt.
Die Aktivierung des ASR ist deswegen bei Beständen mit der Bearbeitungsform „erweitert“ nicht möglich.
Eine Kündigung des ASR ist nur über Kanzlei-Rechnungswesen möglich, eine Umstellung auf „erweitert“ hat – wie oben geschrieben – keine Auswirkung auf die Berechnung.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Wehner
DATEV eG
Hallo @Wolfgang_Wehner,
nur weil die Eingangsrechnungen vorkontiert werden, will man in der Regel nicht auf die Verwendung des ASR bei den Ausgangsrechnungen des Mandanten verzichten. Das war die ursprüngliche Aussage dieses Threads und meines Beitrags.
Deswegen sollte es möglich sein einfach zu definieren, für welche Belegtypen der ASR aktiv ist und für welche nicht.
Der Mandant benötigt spezielle Auswertungen bzw. werden die ER noch immer durch Hinweise ergänzt, die ausschließen, das ich bei den ER den ASR nutzen möchte. Letztendlich würde das für mich nur Mehrarbeit bedeuten, die ich ja vermeiden wollte 🙂