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Automatische Offenlegung zum Jahresende?

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letzte Antwort am 03.02.2021 16:10:01 von boomboom
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sabrina_henger
Beginner
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Hallo zusammen,

für unsere Mandanten soll teilweise die Offenlegung erst zum 31.12. erfolgen.

Kann ich im Offenlegungsassistenten irgendwo einstellen, dass die Übermittlung an den Bundesanzeiger erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen soll?

Andernfalls wird der 31.12. ein sehr langer Arbeitstag und das wollen wir ja nicht

Danke und viele Grüße!

einmalnoch
Experte
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Nachricht 2 von 8
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Das funktioniert genau so gut wie die elektronische Übertragung von Steuererklärungen und e-Bilanzen zu einem Wunschtermin.

                                                                Gar nicht!

DATEV erhebt einen Anspruch auf Digitalisierung, kann diesen aber in allgemeiner Büroautomatisierung leider nicht einlösen.

Aber wenn alles wieder im Rechenzentrum läuft wird es bestimmt besser.

„Einen guten Ruf erwirbt man sich nicht mit Dingen, die man erst machen will.“ - Henry Ford
bfit
Meister
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Nachricht 3 von 8
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Moin,

das ging schon mal, ist aber wieder abgeschafft worden - wenn ich mich richtig erinnere aus irgendwelchen gesetzlichen Gründen.

Viele Grüße

dprobst
Fortgeschrittener
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Das ging früher mal.

Aber seit ca. 2  Jahren bietet der elektronische Bundesanzeiger diese Option nicht mehr an. Vermutlich war der Andrang am 31.12. des Folgejahres etwas zu viel

Gelöschter Nutzer
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Nachricht 5 von 8
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Und Die Übermittlung ist nur mit einem aktuellen Handelsregisterabruf möglich. Daher ist keine automatische Übermittlung möglich.

sabrina_henger
Beginner
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Nachricht 6 von 8
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Alles klar! Vielen Dank für die Antworten!

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Mupa
Beginner
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Nachricht 7 von 8
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Bin gerade über die Fragen zur Offenlegung gestolpert. Offenbar wird bei der Datev nicht beachtet, wie wir als StB arbeiten. Erst erstellt man einen Entwurf zur Offenlegung, übermittelt diesen dann zur Freigabe an den Mandanten, um dann ggfs. drei Wochen später (oder am Jahresende) die Offenlegung/Hinterlegung tatsächlich vorzunehmen. Das bedeutet dann, dass man sich wieder komplett durch alle Punkte durchhangeln muss. Jedes Mal wieder ist man dann unsicher, ob das System nicht zur vorher freigegebenen Version irgendwelche Änderungen vorgenommen hat. Also erneute Prüfung. Kostet alles überflüssige Zeit ohne Ende.

 

Und warum gibt es in der Digitalen Kommunikation mit Institutionen auf der Datev Oberfläche nicht zentral die Abfragemöglichkeit zur Offenlegung, so wie bei den verschickten E-Bilanzen über Elster? Außerdem kann man offenbar nach der Offenlegung nirgendwo die tatsächlich finale übermittelte Version sehen (es sei denn, man hat sie vor der Offenlegung als PDF gespeichert).

 

Das ist also die tolle Digitalisierung der Datev!? 

boomboom
Meister
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Nachricht 8 von 8
136 Mal angesehen

Man muss die Klotten erst im Bundesanzeiger abfragen (glaub innerhalb von 24 stunden).

Sonst hinterlegt man versehentlich nachher hans bei franz... gesetz.

 

Die Finale Version kann man sich auch Anzeigen lassen.. einfach mal schauen und aktualisieren drücken.

 

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letzte Antwort am 03.02.2021 16:10:01 von boomboom
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