Hallo Comunity,
folgender Fall: wir haben grundsätzlich nur Leistungserbringungen an unsere Kunden und haben unser Auftragswesen auch so eingestellt. In den Debitoren ist bei Auslands-Sitz ist die EU-steuerfreiheit bzw. Drittlands-Steuerfreiheit vorbelegt.
Nun hat sich zum 01.01.2022 (vom StB mitgeteilt) ergeben, dass durch ein EuGH-Urteil die Eintrittsgelder für Veranstaltungen am Ort der Leistung erbracht werden soll und nicht mehr wie früher mit Übertragung der Steuerschuldnerschaft, wenn der Kunde seinen Sitz im EU-Ausland oder Drittland hat.
Bisher hatte ich Artikelgruppe und Artikel und auch die Kontierungen für diese Fälle der Veranstaltungen angelegt, dass die Steuerschuldnerschaft übertragen wurde bzw. wurde die Steuerfreiheit aus dem Debitor gezogen.
Wie stelle ich jetzt das Auftragswesen ein, dass trotz Debitor-Vorgabe "steuerfreiheit" dann zum einen die Steuer für die Veranstaltung im Inland berechnet wird und zum anderen der Buchungssatz auch stimmt?
Habe schon ganz viel ausprobiert, aber irgendwie gefällt mir das viele anpassen (entweder Buchungssatz im Beleg, Änderung vom Geschäftsvorfall oder manuell auf Steuerpflichtig umstellen) nicht und ich befürchte, dass die ersten Rechnungen sicherlich schief gehen werden.
Gibt es eine praktikable "automatische" Lösung dafür?
Hoffentlich hat jemand eine Idee!
Vielen Dank im voraus!
Erika Pfeiffer
Hallo @e_pfeiffer,
leider haben wir für das beschriebene Szenario keine Möglichkeit die Umstellung automatisiert vorzunehmen.
Die von Ihnen beschriebenen Szenarien zur manuellen Umstellung wären auch der von uns empfohlene Weg.