Hallo,
ich bin dabei in Aufforderung und Absprache mit der Geschäftsführung die verjährten OPOS zu bereinigen.
Ich habe z.Z. soviel um die Ohren, dass ich mir zu Buchungen, die ich nur sporadisch mache oder wie jetzt immer mit zeitlichen Unterbrechungen zwischendurch mal schnell.
Habe Ihr eine Eselsbrücke wie man sich nicht immer den Kopf zerbreche wo etwas gegenbuchen soll?
Am besten so einfach wie möglich, dass ich unserem Azubi dies in einfachen Worten vermitteln kann.
Ich denke manchmal zu kompliziert und erkläre es dann auch dementsprechend für ihn zu kompliziert.
In Anweisung des Steuerberater sollen alle Ausbuchungen entweder auf sonst. Erträge (4830 000) oder sonst. Aufwendungen (6300 000) ggf. wenn es vom Hausinternen RA als Forderungsverluste deklariert direkt, in die Forderungsverluste.
Erklär.Bsp. Debitor hat einen Haben Saldo (Überzahlung 3,95€) diesen buche ich über sonst. Erträge aus...
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Im Prinzip haben Sie sich die Antwort auf Ihre Frage bereits selbst gegeben.
Zuerst prüfen, welche Rechnungen als Forderungsverlust deklariert wurden. Diese werden zuerst bearbeitet.
Danach die anderen.
Überzahlungen (bei Forderungen Saldo im Haben) sind Erlöse.