Sehr geehrte Kollegen,
liebe DATEV-Community,
brauche wieder mal Hilfe. Sachverhalt: Ein EÜR-Rechner hat seine gewerbliche Tätigkeit zum 31.05.2024 beendet.
Frage: spricht aktuell irgendwas dagegen, wenn ich den Mandant nicht auf Bilanz umstelle, sondern Aufgabegewinn in einer Excel-Anlage „händisch“ ermittle? Wie in guten alten Zeiten.
Vor ein paar Jahren habe ich in so einem Fall das letzte Wirtschaftsjahr gelöscht und dann auf Bilanz umgestellt. (Sehr zeitaufwendig). In einem anderen Fall habe ich nachträgliche Betriebseinnahmen und -Ausgaben in eine Excel-Anlage eingetragen und Aufgabe-/Veräußerungsgewinn nach § 16 EstG ebenfalls mithilfe einer Excel-Anlage ermittelt. Mich interessiert, ob der zweite Weg heutzutage immer noch zulässig ist.
Vielen Dank.
Kommt drauf, inwieweit das zuständige Finanzamt mitmacht.
Bei uns hatte es bisher gereicht den in Excel ermittelten Aufgabegewinn mit den Erklärungen einzureichen. Gleiches gilt für den Übergangsgewinn.
Vielen Dank für die Antwort