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Arbeitgeber mietet Zimmer für Arbeitnehme mit teilweiser Kostenübernahme

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letzte Antwort am 20.11.2020 13:17:50 von lohnhilfe
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Inis
Einsteiger
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Hallo,

bei folgendem Problem bräuchte ich bitte Hilfe:

GmbH hat für einen Arbeitnehmer für ca. 4 Wochen ein Zimmer angemietet, tägliche Miete 30,00 € incl. 5% USt und erhält die Rechnung dafür

GmbH übernimmt die Hälfte der Kosten
die andere Hälfte soll dem Arbeitnehmer bei der nächsten Lohnabrechnung einbehalten werden

 

1. Auf welches Konto soll der komplette Netto-Aufwand der GmbH gebucht werden? Konto 6310 im SKR04 fraglich, Kto. 6072 evtl. ?!

2. Vorsteuer-Abzug zu 100 % bei der GmbH möglich?

3. Geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer in der Lohnabrechnung berücksichtigen für die Hälfte der Kosten, die die GmbH übernimmt? Oder in Höhe des Sachbezugswertes, da nur Unterkunft?

4. Auf welches Konto soll die Beteilung des Arbeitnehmers in Höhe der Hälfte der Zimmermiete gebucht werden? Beim Aufwandskonto im Haben mit Vorsteuerkürzung? oder lieber ein Erlöskonto verwenden?

 

Bin mir da total unsicher, und natürlich erfährt man von der ganzen Sache erst aus der Buchhaltung, wenn der Vorgang schon ein paar Monate her ist.

 

Vielen Dank im Voraus für die erhoffte Hilfe !

 

 

lohnhilfe
Meister
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Nachricht 2 von 4
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Hallo,

 

erst mal wäre es ja wichtig zu wissen, warum das Zimmer gemietet wurde. Doppelte Haushaltsführung? Auswärtstätigkeit? Oder privat veranlasst?

LG
VM
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Inis
Einsteiger
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Nachricht 3 von 4
2992 Mal angesehen

Das Zimmer wurde übergangsweise für den Arbeitnehmer gemietet, damit er überhaupt bei der Firma zu arbeiten anfängt. Und er kommt aus dem Ausland.

Sorry, dass ich das nicht erwähnt habe.

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lohnhilfe
Meister
Offline Online
Nachricht 4 von 4
2984 Mal angesehen

dann gehört das zu erstattungsfähigen Umzugskosten.

LG
VM
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3
letzte Antwort am 20.11.2020 13:17:50 von lohnhilfe
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