Hallo Community,
sind die Kosten (ca. 10 T€) für einen Unternehmensfilm (komplett extern beauftragt)
als entgeltlich erworbener immat. Vermögensgegenstand ins Anlagevermögen zu nehmen?
Wir haben erstmalig derartige Kosten und sind uns hierbei nicht sicher.
Vielen Dank vorab für Eure Hilfe!
Sonnige Grüße aus Bayreuth
Ja. (Umkehrschluß aus § 248 Abs. 2 HGB)