Hallo!
Wir haben eine Eingangsrechnung in Höhe von 820,--€ netto. Erstmal würde ich diese Rechnung im Anlagevermögen erfassen und über linear über die Nutzungsdauer abschreiben (weil wir keine Poolabschreibung machen.
Jetzt haben wir die Rechnung unter Abzug von Skonto bezahlt. Der Skontobetrag beträgt 32,80 € netto. Somit haben wir Anschaffungskosten 820,--€ netto abzüglich 32,80 € Skonto netto = 787,20 € netto.
Sehe ich das richtig, dass ich das Anlagegut jetzt als GWG Sofortabschreibung innerhalb von 1 Jahr im Anlagevermögen erfassen darf?
Danke für Eure Antworten.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Das ist richtig, da die tatsächlichen Anschaffungskosten netto unter 800,00 EUR liegen, können Sie hier die Sofortabschreibung nutzen.