Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin gerade auf ein Problem gestoßen bei dem ich leider nicht genau weiter weiß. Es geht um ein Anlagegut das am 22.12.2020 geliefert wurde. Die Zahlung erfolgte zum 30.12.2020 und am 04.01.2020.
Leider weiß ich nicht, wie ich dies nun im Anlagevermögen einrichten soll. Ich bekomme nicht die gesamten Anschaffungskosten in 2020 rein. Sondern immer nur in 2020 die Abschreibung auf die bis dahin geleistete Zahlung und ab 2021 dann auf den höheren Wert.
Ich danke für Antworten im Voraus
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
bei Bilanzierer: Erfassung der Verbindlichkeit vollständig in 2020, da Lieferung in 2020. (670/70000 Beispielsweise)
bei EÜR: Erfassung der gesamten Rechnung über 670 (nur ein Bespiel, dein gewünschtes Anlagekonto eben) gegen 3334 (Verbindlichk. Investitionen §4/3 EStG).
Sind SKR04-Konten, die selben Konten gibt es aber auch im SKR03.
Und mit den 2 Zahlungen buchst du lediglich die Verbindlichkeit aus.
Viele Grüße
(edit: eine Null vergessen)
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Hat mir wirklich weitergeholfen.
Wünsche dir noch einen schönen Tag.