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Anlagebuchführung Skonto im Folgejahr

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letzte Antwort am 30.10.2025 18:18:36 von Monika_Miederer
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steven1991
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Hallo, 

 

wir haben ende des Jahres 2023 ein Anlagegut gekauft. Die Rechnung unter Berücksichtigung eines Skontos haben wir im Folgejahr 2024 bezahlt. Die Frage die sich mir jetzt stellt. Wir bekomme ich den Skonto in das Anlagegut in der Anlagenbuchführung gebucht ? 

 

In der Finanzbuchhaltung ist der Betrag in 2024 ganz normal auf dem Konto als minus zu sehen. Wenn ich in der Anlagenbuchführung den Skontobetrag für das im Jahre 2023 angeschaffte Anlagegut über Neue Bewegung / Abzug Rabatte, Gutschriften eintragen will kann ich es dort nicht machen, weil DATEV meckert und sagt es ist ein Anlagegut aus 2023 ( Vorjahr ). Daher habe ich unter Abstimmung immer die Differenz. 

DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @steven1991,

 

eine Gutschrift im Folgejahr wird in der FIBU auf der Haben-Seite gebucht, deshalb muss hier in der Anlagenbuchführung die Bewegung Zuschuss für die Gutschrift verwendet werden.


Weitere Informationen können Sie dem folgenden Dokument Gutschrift in der Anlagenbuchführung erfassen entnehme.

 

Schöne Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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steven1991
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Hallo @Monika_Miederer,

 

es handelt sich hierbei nicht um eine Gutschrift sondern um ein Skonto welchen wir uns im Folgejahr gezogen haben. 

 

Leider kann ich kein nachträglichen Zuschuss / Skonto oder ähnliches eintragen. 

 

steven1991_0-1761130060218.png

 

steven1991_1-1761130081749.png

 

 

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Uwe_Lutz
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Moin,

 

es sieht so aus, dass es sich um ein GWG handelt. Wenn Sie für dieses einen Sammelposten gebildet haben, können Sie die Anschaffungskosten im Folgejahr nicht mehr ändern.

 

Für nachträgliche Anschaffungskosten ist in R 6.12 (5) Satz 2 EStR geregelt, dass diese in den Sammelposten des Folgejahrs übernommen werden müssen. Dies würde ich analog auch bei Skto. machen und den Betrag vom Sammelposten des Folgejahres kürzen.

 

Viele Grüße

Uwe Lutz

steven1991
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Hallo @Uwe_Lutz ,

 

es handelt sich dabei nicht um ein Sammelposten sondern einfach um ein GWG. 

 

Die frage ist ja, wie kürze ich den das GWG in meiner Anlagenbuchführung um den Betrag des Skonto im Folgejahr. 

 

Könnten Sie mir sagen an welcher Stelle genau ?

 

Danke.

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DATEV-Mitarbeiter
Monika_Miederer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @steven1991,

 

in der Anlagenbuchführung wurde das GWG bereits vollständig im Vorjahr abgeschrieben, deshalb kann hier auch keine weitere Bewegung erfasst werden.

 

Sie wollen in den Auswertungen zur Anlagenbuchführung die um den Skonto geminderten AHK-Werte angezeigt bekommen?

Dann gehen Sie über die Bewegung Korrektur Vortragswerte. Erfassen Sie hier die um den Skonto geminderten AHK-Werte und die um den Skonto geminderten kum. AfA.

 

Grüße aus Nürnberg

Monika Miederer
Service Anlagenbuchführung | DATEV eG
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letzte Antwort am 30.10.2025 18:18:36 von Monika_Miederer
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