Guten Tag,
ist es möglich beim Zahlungsverkehr, Unternehmen Online oder bei der Buchführung etc. den Anhang der Kontoauszüge einzusehen?
Ich würde nämlich gerne Überziehungszinsen von den Kontoführungsgebühren trennen können. Im Verwendungszweck steht jedoch immer nur "siehe Anhang" den ich leider nirgends wo finden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Waldemar Klunk
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Klunk,
da wurde bei der Mandantenbank noch nicht der richtige Haken gesetzt. Dort mal klären.
Gruß
C. Rohwäder
Hallo Herr Rohwäder,
wir bekommen die Kontoumsätze per EBICS Verbindung nach Zahlungsverkehr. Dabei kann ich bei keinem Mandanten gleich welcher Bank einen Anhang/Anlage sehen. Verstehe ich das richtig, dass die Bank dieses extra freisetzten muss, damit ich den Anhang auch bekommen kann?
Gruß
W. Klunk
Hallo Herr Klunk,
ja, das muss bei der Bank veranlasst werden.
Wobei Sie dann nicht die Anlage bekommen, sondern die Buchungen der Kontogebühren und Zinsen einzeln als elektronische Buchungen zur Verfügung gestellt werden (die Gebühren dann häufig auch in mehreren Positionen).
Hier müssten Sie bzw. Ihr Mandant mit der Bank klären, ob dies möglich ist und ggf. welche weiteren Auswirkungen dies hat (z.B. Einzelbuchungen der Gebührenpositionen dann auch auf Papierauszug ohne zusätzliche Anlage) und ob dies gewünscht ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz