Guten Tag,
ich habe folgendes Problem.
Ein Unternehmer hat ein Gewerbebetrieb an einem Ort zum 31.10.2017 geschossen und an einem anderen Ort zum 01.11.2017 eröffnet.
Der GWG-Sammelposten wird im 1. Betrieb mit 1/5 abgeschrieben. Wie wird der Übertrag in das neue Unternehmen in Anlag durchgeführt, damit nicht in einem Jahr 2 x 20 % abgeschrieben werden?
Ich danke Ihnen im Voraus.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
ist es insgesamt das selbe Unternehmen, findet lediglich eine Sitzverlegung statt.
Ansonsten schreibt der neue Unternehmer den übernommenen Restwert nach den für ihn geltenden gesetzlichen Regelungen ab. Die Behandlung beim vorherigen Unternehmer ist in diesem Fall ohne Bedeutung.
Gruß
C. Rohwäder
Mir geht es und die Softwareumsetzung in DATEV ANLAG bei einer Gaststätte mit Sitzverlegung über Gemeindegrenzen hinweg. Damit in einem Jahr nicht zwei mal GWG-Pool angeschrieben wird. Es wurde zwei verschiedene Mandantenbestände angelegt.
Hallo Herr Paul,
durch die Verwendung einer neuen Mandantennummer geht das Programm von einem neuen Mandanten / Unternehmer aus. Daher werden auch nochmal die vollen 20% Abschreibung gerechnet.
In Ihrem Fall müssen Sie von der AfA-Art 07 (Sammelposten) umstellen auf die AfA-Art 01 (linear) und den AfA-Beginn auf der Registerkarte Abschreibung in die Zukunft (01.01.2018) legen.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Irsigler
Produktmanagement und Service Anlagenbuchführung
DATEV eG