Hallo,
welche Auswirkungen hat es buchhalterisch / abschreibungstechnisch im neuen / alten Jahr, wenn eine Rechnung für eine PV Anlage mit heutigem Datum eintrifft und auf der Rechnung vermerkt ist, dass die Leistungsfertigstellung im November des vergangenen Jahrs erfolgt ist? Danke für Eure Hilfe.
Thema von @Sabine_Enachescu in den Bereich Betriebliches Rechnungswesen verschoben und die Kategorien FIBU und Anlagenbuchführung zugeordnet.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Abschreibung beginnt mit Inbetriebnahme. Vollkommen losgelöst vom Erhalt der Rechnung (auch wenn das jetzt komisch erscheint).
In solchem Fall würde ich den Auftragswert (gibt ja irgendwas vertragliches) als AHK im November gegen den Kreditor buchen und die AfA beginnen lassen.
Im Januar/Februar würde ich dann die Rechnung buchen und den Auftragswert stornieren. Die AHK und AfA sind mit Erhalt der Rechnung entsprechend zu korrigieren.
Wäre jetzt meine Lösung des Problems.
Vielen Dank. So wurde es vom Wirtschaftspüfer auch akzeptiert.