Liebe Community, ich habe in der E-Bilanz eine Differenz im Anlagevermögen. Hintergrund ist eine Anpassung des EB-Wertes an die Prüferbilanz. Eine Abstimmungsdifferenz wird mir aber nicht angezeigt.
Wo fehlt der Haken?
Wenn der Prüfer 2019 etwas aktiviert hat, muss das auch in 2019 im Steuerrecht im Anlagenverzeichnis nacherfasst werden. Dann ist auch 2020 ein EB-Wert da. Dieser schließt sich ja an die Prüferbilanz an.
Damit ist die Differenz weg.
Handelsrechtlich erst in der nächsten offen Bilanz.