Der ARS schlägt für Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen eine Aufteilung auf zwei Konten vor. Leider müssen im Rede stehenden Sachverhalt die Posten zu 19% USt auf verschiedenen Konten weiter aufgeteilt werden, der Vorschlag zu 7% ist dahingegen immer korrekt, da meist Wareneingang 7%.
1. Nun wird aber das Konto mit der Aufteilung zu 19% als erstes vorgeschlagen, dieses ist ja falsch. Ich hätte gern den Vorschlag zu 7% als erstes angezeigt. Dann kann der ganze Rest einfach zu 19% verteilt werden.
Kann die Reihenfolge der vorgeschlagenen Aufteilung geändert werden?
2. Rechnungen von Edeka, Metro, etc. könnten zumindest nach Non-Food (19%) und Food (19%) vorgeschlagen werden. Kann der ASR dies lernen?
Viele Grüße
Janine Schneider
Hallo Frau Schneider,
zu Ihrer Anfrage
@Janine_stb schrieb:Kann die Reihenfolge der vorgeschlagenen Aufteilung geändert werden?
kann die Reihenfolge der vorgeschlagenen Aufteilungen aktuell nicht geändert werden.
Gerne habe ich Ihre Anregung zum bereits vorhandenen Wunsch an unsere Entwicklung weitergegeben.
Zu Ihrer Anfrage:
@Janine_stb schrieb:
2. Rechnungen von Edeka, Metro, etc. könnten zumindest nach Non-Food (19%) und Food (19%) vorgeschlagen werden. Kann der ASR dies lernen?
Eine Aufteilung mit gleichem Steuersatz kann der Automatisierungsservice Rechnungen lernen, wenn hierzu solch ein Sachverhalt ein paar Mal gebucht worden ist.
Informationen hierzu finden Sie auch im Hilfe-Dokument Nr.: 1018721 Kapitel 2.3.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG