Hallo Leute,
sehe ich es richtig, wenn ich bei einem Mandanten, der sein eigenes Anlagevermögen führt, eine Sicherung bis zum Abschlussjahr durchführe, dass der Mandant dann ganz normal in dem laufenden Jahr sein Anlagevermögen weiter erfassen kann?
Bei einer anschließenden, späteren Rücksicherung werden die neuen WG dann nicht überschrieben oder?
Bisher hatte ich zur Sicherheit immer gesagt, dass ein Erfassungsstop nötig ist, das setzt mich aber natürlich ganz erheblich unter Druck.
Vielen Dank im Voraus.
Gruß A. Martens
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Es gibt keine Jahresbestände in Anlag/Kostenrechnung. Deshalb wird immer alles überschrieben.
Das weiß und finde ich auch gut. Die Frage ist aber, wenn ein Mandant weiter erfasst, werden die neuen Anlagegüter dann auch überschrieben.
Ich meine mich zu erinnern, dass in einem Fall, eher durch Zufall, die neuen WG nicht überschrieben wurden. Bin mir da aber nicht mehr so sicher.
Gruß A. Martens
Hallo,
in der Anlagenbuchführung wird immer der komplette Bestand gesichert und eingespielt!
Ausgangssituation: Der Mandant erfasst in der Anlagenbuchführung Anlagegüter, während in der Kanzlei der Jahresabschluss erstellt wird.
Wenn nun nach Fertigstellung des Jahresabschlusses die Anlagenbuchführung in der Kanzlei gesichert und diese Sicherung beim Mandanten eingespielt wird, dann werden die vom Mandanten erfassten Anlagegüter überschrieben, d. h. diese Anlagegüter sind dann weg!
Deshalb empfehlen wir bei der Ausgangssituation, dass der Mandant die jahresabschlussrelevanten Änderungen für das Anlagevermögen manuell nacherfasst.
Eine anderes Vorgehen wäre, dass der Mandant einen Bearbeitungsstopp für die Anlagenbuchführung einlegt, während die Kanzlei den Jahresabschluss erstellt.
Detaillierte Informationen zum Datenaustausch in der Anlagenbuchführung finden Sie hier: www.datev.de/info-db/1070327.
Mit freundlichen Grüßen
Angela Schmidt
Produktmanagement und Service
Jahresabschluss/Anlagenbuchführung
DATEV eG
Hallo Frau Schmidt,
vielen Dank für die Info.
Dann habe ich es in der Vergangenheit richtig gemacht.
Prinzipiell finde ich die DATEV-Logik super, da es nie zu Abstimmungsdifferenzen kommen kann.
Gruß A. Martens
Hallo zusammen,
ich möchte den Threat kurz noch mal aufnehmen.
in der Anlagenbuchführung wird immer der komplette Bestand gesichert und eingespielt!
Ausgangssituation: Der Mandant erfasst in der Anlagenbuchführung Anlagegüter, während in der Kanzlei der Jahresabschluss erstellt wird.
Wenn nun nach Fertigstellung des Jahresabschlusses die Anlagenbuchführung in der Kanzlei gesichert und diese Sicherung beim Mandanten eingespielt wird, dann werden die vom Mandanten erfassten Anlagegüter überschrieben, d. h. diese Anlagegüter sind dann weg!
Deshalb empfehlen wir bei der Ausgangssituation, dass der Mandant die jahresabschlussrelevanten Änderungen für das Anlagevermögen manuell nacherfasst.
Warum ist das so? Warum ist eine Sicherung/Einspielung - wie auch für Buchführungsdaten - nicht auch nur jahresbezogen möglich. Würde damit nicht die Problematik des Überschreibens gelöst werden?
Oder ist das technisch nicht umsetzbar, weil die Anlagegüter sich über mehrere Jahre "entwickeln" (Zu-/Abschreibungen) und dadurch die Datensätze im Programm Anlagevermögen gekoppelt bleiben müssen?
Weitere Frage: Ist es nicht so, dass bei festgeschriebenen Buchungsstapeln (im Folgejahr) die dort angelegten Anlagegüter (bzw. Buchungssätze) nicht überschrieben werden? Sondern nur die aus den noch nicht festgeschriebenen Buchungsstapeln?
Viele Grüße
Hallo @KaiH ,
zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Inventars wird die entsprechende Abschreibungsmethode gemäß den in diesem Jahr geltenden gesetzlichen Regelungen bestimmt und im Inventar hinterlegt. Es muss sicher gestellt sein, dass genau diese Abschreibungsmethode über den Zeitraum der Nutzungsdauer auch erhalten bleibt. Das wiederum garantiert eine korrekte Abschreibung und somit auch einen korrekten Buchwert in der Finanzbuchführung.
Bei einer jahresbezogenen Sicherung/Einspielung könnten wir dies bei den Inventaren nicht mehr sicherstellen.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Das Überschreiben der Inventarneuzugänge im aktuellen Wirtschaftsjahr ist unabhängig davon, ob der Buchungsstapel in der FIBU festgeschrieben wurde oder nicht.
Schöne Grüße