Folgende OPOS- Konten wurden eingerichtet:
10000: "diverse Kunden" (MwSt- pflichtig)
10001: "diverse Kunden, steuerfrei"
Rechnungen werden gebucht auf 8400 gegen 10000 bzw. die Auslands- Umsätze auf 8120 gegen Debitor 10001.
Beim Verbuchen der Bankbelege wird vom Programm überall der BU- Schlüssel aufgrund der ist- Besteuerung automatisch mit 3 vorbelegt, was bei den Inlandsumsätzen auch korrekt und erwünscht ist.
Die Folge ist, aber, dass auf dem Konto Umsatzsteuer nicht fällig einen USt-Betrag stehen bleibt, der aus der Zahlung der steuerfreien Auslandsumsätze resultiert.
Wo läßt sich einstellen, dass bei einer Zahlung auf dem Konto 10001 (= Ausländer) der Schlüssel BU 1 automatisch gesetzt wird?
Also bei mir quakt das Programm, dass der USt.-Schlüssel bei Zahlungen von steuerfreien Umsätzen nicht ermittelt werden kann. Dann weiß ich, dass es sich um ein steuerfreien Umsatz handelt und ich den BS 1 eingeben muss. Ich buche allerdings auch immer über das Modul 'Zahlungen buchen'.
Warum DATEV das allerdings nicht automatisch erkennt, weiß ich beim besten Willen nicht.
Gruß A. Martens
evtl. da, wo man das mit den Faktor - Buchungen einstellen kann.
Kanzlei-REWE, Belege buchen, Eigenschaften, Buchungssatz, Haken bei BU-Schlüssel automatisch vorschlagen setzen.
Damit sollte das Problem behoben werden.
Allerdings kommt es bei mir ab und zu vor, daß das Programm trotzdem ohne Logik den Schlüssel 3 setzt. Bislang konnte ich hierbei keine Logik erkennen.
Also trotzdem die Schlüssel prüfen.
Also Programm setzt immer automatisch den 3 Schlüssel wenn kein Steuersachverhalt erkennt.
Entweder man setzt beim Buchen händisch ein "40" Schlüssel oder
Um das Problem von Ihnen zu umgehen sollten Sie einen Steuerschlüssel (Unter Stammdaten -> Steuerschlüssel) mit AM -> 82 (selbe Funktion wie Konto hat) -> 0 anlegen, dann sollte er beim Buchen, diesen automatisch auswählen und kein Problem mit nicht fälliger Umsatzsteuer haben.
Laut Dokument 9211374 funktioniert der automatische BU-Schlüssel-Vorschlag nur beim Zahlungen buchen. Ansonsten wird immer Schlüssel 3 vorbelegt.
Davon bin ich jetzt ausgegangen, dass man die Bank über "Zahlung buchen" erfasst, sonst hat ja OPOS Buchen nicht wirklich Sinn?
Hallo Herr Kolberg,
egal wie ein Debitor beschriftet ist, gibt das keinen Rückschluss auf das Buchungsverhalten. Es ist nicht möglich einem Debitor einen Steuersachverhalt zuzuweisen. Das Buchungsverhalten bestimmt sich immer aus dem Erlöskonto.
Die Programmlogik ist folgende: Wird bei den Zahlungen kein Steuerschlüssel erfasst, geht das Programm immer vom Regelsteuersatz (Steuerschlüssel 3) aus.
Bei Zahlungen in Verbindung mit dem Konto 8120 wird ein individueller Steuerschlüssel mit der Funktion AV 82 511 benötigt.
In diesem Sachverhalt ist es wichtig, dass Sie mit OPOS-Zahlungen arbeiten.
Mit freundlichem Gruß
DATEV eG
Nida Niazioglou
Service Rechnungswesen (FIBU)