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§ 25 a Differenzbesteuerung Mindererlöse

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letzte Antwort am 29.08.2019 11:23:14 von Gelöschter Nutzer
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oehme
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Hallo,

kann mir jemand sagen ob man bei Differenzbesteuerung eine Minusumsatzsteuer hat und auf das Konto Mindererlöse mit USt bucht.

Wir haben folgendes im Gesetz gefunden:

(11) Die Bemessungsgrundlage ist vorbehaltlich des
Absatzes 12 für jeden Gegenstand einzeln zu ermitteln (Einzeldifferenz).
Ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis - oder dem an seine
Stelle tretenden Wert - und dem Einkaufspreis eines Gegenstands kann für die
Berechnung der zu entrichtenden Steuer nicht mit einer negativen
Einzeldifferenz aus dem Umsatz eines anderen Gegenstands oder einer negativen
Gesamtdifferenz (vgl. Absatz 12) verrechnet werden. Bei einem negativen
Unterschiedsbetrag beträgt die Bemessungsgrundlage 0 €; dieser
Unterschiedsbetrag kann auch in späteren Besteuerungszeiträumen nicht
berücksichtigt werden. Wird ein Gegenstand nicht im Jahr der Anschaffung
veräußert, entnommen oder zugewendet, ist der noch nicht berücksichtigte
Einkaufspreis im Jahr der tatsächlichen Veräußerung, Entnahme oder
Zuwendung in die Berechnung der Einzeldifferenz einzubeziehen.

Unsere Steuerberater sagen hier mit USt, aber wo steht dies genau?

MFG

C.Oehme

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oschmitt
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Absatz 11 Satz 3 der UStAE zu § 25a UStG sagt es sehr genau: Bei einem negativen Unterschiedsbetrag beträgt die BMG 0,00 €. Ausserdem spricht § 25a (3) UStG nur davon das der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt, also mit anderen Worten es muss sich um einen positiven Unterschiedsbetrag handeln. Handelt es sich um einen negativen Unterschiedsbetrag kann die BMG nur 0,00 € sein.

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oehme
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§ 10.5 USt AE

Begründet wird das bei uns glaube ich so:

Kauf Auto 0% USt

Kosten für Reparaturen und Reinigung und sonstige Kosten um es in einen Verkaufsbereiten Zustand zu versetzen 19% USt ( glaub im Gesetz auch als NK bezeichnet )

Verkauf für weniger als der Einkaufspreis = Reduzierung der Kosten und da hier NK mit 19% vorhanden sind,

deshalb wohl auch mit 19% der Mindererlös.

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oschmitt
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Super, sie wollen also neben dem Vorsteuerabzug aus den Nebenkosten (für Reperatur und Reinigung) auch noch negative Umsatzsteuer haben ... sorry, Sie sind auf dem Holzweg.

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oehme
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@Oliverschmitt Ich bin ganz Ihrer Meinung. Ich mache lediglich die Arbeit und lt. unserem Steuerberater wäre es so. Ich bin Ihrer Meinung. Ich suche lediglich eine eventuelle Erklärung die ich verstehen kann

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Gelöschter Nutzer
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Abschnitt 25a.1. UStAE

Bemessungsgrundlage

(8) Wird ein Gebrauchtgegenstand durch den Wiederverkäufer nach   § 1   Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG  geliefert, ist als Bemessungsgrundlage der Betrag anzusetzen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis für den Gegenstand übersteigt; die in dem Unterschiedsbetrag enthaltene Umsatzsteuer ist herauszurechnen. Nebenkosten, die nach dem Erwerb des Gegenstands angefallen, also nicht im Einkaufspreis enthalten sind, z. B. Reparaturkosten, mindern nicht die Bemessungsgrundlage.

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oschmitt
Fortgeschrittener
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Sehr geehrte Frau Oehme,

wenn der Kollege das so entscheidet, dann ist das seine Entscheidung. Aber was falsch ist, bleibt falsch.

Ist nicht böse gemeint von mir, aber Sie sollten sich behalten, dass es so wie sie es jetzt machen falsch ist und es aber nun besser wissen.

Freundliche Grüße aus dem Rhein-Main Gebiet.

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Gelöschter Nutzer
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Meine Erfahrung sagt mir, dass es ggf. noch weitere Infos zum Sachverhalt gibt, die zu einer anderen Beurteilung führen können. Immerhin wurde eigentlich so gut wie nichts in der Frage zum Tatbestand gesagt, es wurde ja eher schon eine Schlussfolgerung gezogen.

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letzte Antwort am 29.08.2019 11:23:14 von Gelöschter Nutzer
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