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§ 1a KStG - Option zur Körperschaftsteuerpflicht -Handling im REWE

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letzte Antwort am 23.01.2023 14:42:55 von StB_ARH
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StB_ARH
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Problem: bis 31.12.2021 haben wir unser Mandantin (GmbH & Co. KG) im Programm Kanzlei-REWE als Pers.Ges. jeweils in den Bereichen Handels- und Steuerrecht gebucht und entsprechende Bilanz an eBANZ / Finanzamt übertragen.

 

Die Option zur KSt-Pflicht ab 2022 wurde fristgerecht in 2021 beantragt und genehmigt. Anschließend eine Steuernummer für KSt-Zwecke (E-Bilanz & KSt/ Feststellung Einlagenkonto...) erteilt. 

 

Nach Abgabe der 2021er Steuererklärungen wurden wir nun aufgefordert, die in Folge § 1a Abs. 2 Satz 4 KStG geforderte Eröffnungs- und Schlussbilanz auf die letzte log. Sekunde, also per 31.12.2021 zu erstellen und zusammen mit neuer KSt/GewSt-Erklärung (Gewinn EUR 0,00) zu übermitteln.

 

Da wir bislang kein Wirtschaftsjahr für 31.12.2021-31.12.2021 (die log. Sekunde der Einbringung) angelegt haben, kann ich die erforderlichen e-Bilanz nicht aus dem vorhanden Bestand erstellen, auch weil dort die Buchungslogik für PersGes. nicht auf die E-Bilanz einer KapGes. passt (Konten sind nicht kompatibel zur geforderten E-Bilanz).

 

Rein technisch aus meiner Sicht kein Problem, wenn ich einen neuen Mandanten (für die optierte Ges.) ab 31.12.2021 anlege und die Schlusssalden der KG per 31.12.2021 als EB-Werte vortrage und diese EB sowie auf dem selben Datenbestand die Steuer-Schlussbilanz 31.12.2021 übermittle und künftig in dem Bestand weiter buche.

 

Der Neue Mandant im REWE ist sicher auch notwendig, damit ich weiter einen Vorjahresvergleich habe. Allerdings frage ich mich, ob das nicht einfacher mit einem Assistenten oder ä. auf dem alten REWE-Bestand geht. 

 

Frage:

Gibt es hier eine einfachere Lösung, zur Bestandsanpassung?

DATEV-Mitarbeiter
Lukas_Rudolph
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @StB_ARH,

 

für den von Ihnen beschriebenen Sachverhalt haben wir keinen Assistenten o. ä.. Das grundsätzliche Vorgehen ist in den zwei nachfolgenden Dokumenten beschrieben:

 

 KöMoG - Umsetzung in Kanzlei-Rechnungswesen (Dok.- Nr. 1024229)

 Checkliste zu Dokument 1024229 (KöMoG - Umsetzung in Kanzlei-Rechnungswesen) (Dok.-Nr. 1024305)

 

Freundliche Grüße

Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag

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StB_ARH
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ok, danke für die Info

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letzte Antwort am 23.01.2023 14:42:55 von StB_ARH
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