Hallo,
wir haben einen Mandanten (Einzelunternehmer keine Beteiligung der Frau) der Bauleistungen erbringt. Nun hat er gemeinsam mit seiner Frau ein Grundstück gekauft, das nun mit dem gemeinsamen Haus gebaut werden soll (sind ja dann eine eigene .
Die Bauleistungen sind ja nun für den nichtunternehmerischen Bereich. Ist das nun ein Fall von 13b UStG?
Die Konstellation muss ja öfter vorkommen.
Grüße und danke
Hallo, wenn der Ehemann Bauleistender ist und die Eheleute Bauherrn, dann wird die Leistung der Subunternehmen ja an die Eheleute erbracht, die aber nicht Bauleistende sind. Also kein 13b UStG.
Diese Einschätzung war nach bisherigem Verständnis richtig, ist aber durch BFH-Urteil vom 10.12.2020 V R 7/20 schwer ins Wanken geraten. Der Sachverhalt müsste hier noch genauer dargelegt werden, es spricht aber - nachdem was der bisher geschilderte Sachverhalt hergibt - Vieles für den Übergang der Steuerschuld auf den unternehmerischen Ehegatten.
Gruß
Karl Hörterer
Das ist genau das Problem. Die Eheleute sind eben keine GbR sondern eine Bruchteilsgemeinschaft. Wenn ich das nach dem Gedanken des BFH abhandeln möchte, müsste man aufteilen. Ideal 2 Rechnungen an die Frau und den Mann getrennt. Dann für den Ehemann 13b und für die Frau normal brutto.
ich glaube eine wirkliche Lösung für das bestimmt häufig auftauchende Problem gibt es derzeit nicht.
Eine GbR möchte ich nicht gründen. Das macht eventuell in den Leistungsbeziehungen der Eheleute untereinander Probleme.
Es wird wohl auch der Gedanke des 421 BGB angewendet. Dann wäre alles 13b, da nicht teilbar. Das würde auch gestützt durch ein Urteil des FG München FG München, Urteil v. 29.01.2020 – 3 K 1818/18.
Allerdings lag der Fall etwas anders.
Danke für die Diskussion
Danke für das BFH Urteil. Das kannte ich noch nicht. Ist höchstrichterlich und besser als FG Urteil von München.