abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Überweisungen an Knappschaft

3
letzte Antwort am 02.07.2022 13:40:13 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Fragekiste
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 4
6355 Mal angesehen

Hallo Community,

 

ich bin ein neuer Anwender von Datev und im Grunde allgemein in der Fibu. Ich habe eine Frage zu einem Sachverhalt, auf den ich an der Arbeit gestoßen bin. 

Ich buche Geschäftsvorfälle eines Mandanten und im Kontoauszug steht eine Überweisung an die Knappschaft. Kann ich davon ausgehen, dass wenn ein Mandant an die Knappschaft überweist, es sich immer um die Pauschalen Steuern für Minijobber handelt und der Betrag auf das Konto 6036 Pausch. Steuern u. Abgaben an M. (SKR04)?

t_r_
Allwissender
Offline Online
Nachricht 2 von 4
6343 Mal angesehen

Hallo,

 

hier finden Sie Informationen zur Knappschaft - Bahn - See:

 

https://www.kbs.de/DE/Home/node.html

 

Wie Sie dort feststellen werden, ist die Knappschaft mehr als "nur" die Stelle, an die die Pauschsteuer für Minijobs abgeführt wird.

 

Sollte der Mandant Mini-Jobber beschäftigen, ist es durchaus möglich - insbesondere auch vom Datum her - das es sich um die Pauschsteuer, die Pauschalen zur Kranken- und Rentenversicherung und die Umlage handelt.

 

Mir scheint es jedoch notwendig, dass Sie sich hier dringend Hilfe von einer erfahrenen Buchhaltungskraft dazu holen.

 

Viele Grüße

T. Reich

Fragekiste
Beginner
Offline Online
Nachricht 3 von 4
6293 Mal angesehen

Danke für Ihre Antwort. Ich bin an der Arbeit leider in einer Situation, in der es etwas umständlich ist, Hilfe von einer erfahrenen Buchungskraft zu erhalten. Haben Sie einen Tipp, wie man sich das selbst beibringen kann?

0 Kudos
bodensee
Allwissender
Offline Online
Nachricht 4 von 4
6270 Mal angesehen

Das wird schwierig.  Sie müssten den oder dienenige zur Hilfe haben der den Lohn abgerechnet hat oder Zugriff auf die Auswertungen haben. Weil im Beitragsnachweis steht die Aufdrösselung. Im Normalfall gehen die 2% auf  6036 und der Rest auf 6171 allerdings nur bei Nettolohnverbuchung. 

 

Mache ich in der Kanzlei eigentlich überhaupt nicht mehr. Sondern nur noch Bruttolohnverbuchung dann können Sie wenn das im Lohn ( Lodas oder LuG ) richtig angelegt ist die kompletten Buchungssätze in Kanzlei Rewe einlesen, dann wiederum wird die Zahlung Bun auf 3720  oder 3759 gebucht je nachdem ob mit oder ohne Schätzverfahren. Diese Konten muss mann dann monatlich abstimmen und via Lerndatenbank so einstellen das ein monatliches Ausziffern automatisch erfolgt. 

 

Grüße vom wunderschönen Bodensee
U.K.Eberhardt
0 Kudos
3
letzte Antwort am 02.07.2022 13:40:13 von bodensee
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage