Hallo liebe Community,
wir haben folgendes Problem:
Wir haben für einen Mandant die Jahre 2008 - 2010 gebucht. Wir haben ihn in der Mandantenübersicht zB als Mandant Nummer 1 angelegt. Unsere Beraternummer ist zB die 123456. Nun haben wir die Buchhaltung und den Jahresabschluss unter der Unterberaternummer 654321 für den Mandant erstellt. Also bestand eine Verknüpfung. Nun übertragen wir die Daten ans Rechenzentrum damit der neue StB sich dort die Daten holen kann. Wir übertragen aber lediglich unsere Leistungen welche auf unserer Beraternummer hinterlegt sind: Also die Leistungen welche unter die 123456 fallen.
Was ist aber nun mit den Leistungen der Verknüpfung, also die der Unterberaternummer (Fibu + JA)? Werden diese auch mit übertragen oder liegen diese dem RZ dann nicht vor?
Rein von der Logik können diese nicht dem RZ vorliegen da wir die Unterberaternummer hätten mit übertragen müssen.
Hat hier jemand eine Ahnung?
Danke und viele liebe Grüße
Philipp Hartwig
Hat es einen Grund, warum Sie nicht die ganze Unterberaternummer (des Mandanten) auf den neuen Berater übertragen?
Die Nummer "gehört" doch dem gehenden Mandanten.
Das geht auch via RZ. Falls es dort auch so gespeichert ist. Ansonsten entsprechend Ordnungsbergriffe ändern und weitere Schritte veranlassen.
MfG
A. Hofmeister
Die Mandantengenutzte Beraternummer muss mit einem gesonderten Formular auch übertragen werden. Wie das geht, steht hier:
Liebe Grüße
Manuela Jachert
Hallo Herr Hartwig,
wenn Sie sowohl Daten unter Ihrer "StB-Beraternummer" als auch unter einer Unterberaternummer haben, müssen beide Formulare (das von Frau Jachert genannte und das unter Dok.-Nr.: 0908554 beschriebene) ausfüllen und an DATEV schicken.
Gruß
S. Fuchs