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Übernahme des Anlageverzeichnis bei Übertragung des Einzelunternehmens auf den Rechtsnachfolger Schenkung

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letzte Antwort am 27.04.2026 16:44:56 von Brigitte_Schneider
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paul82
Beginner
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Liebes Datev Team,
bei Übertragung des Einzelunternehmens auf den Rechtsnachfolger übernimmt dieser die Werte des Anlagevermögens vom Vorgänger,

Wir haben des Anlageverzeichnis vom Vorgänger eingespielt- allerdings erscheinen die Werte im Anlagevermögen des Rechtsnachfolgers  als Anlagenzugang und nicht als EB Wert.

Ist das richtig- geht das noch rückwirkend zu ändern?

 

Für die Antwort- Dank im voraus..  

DATEV-Mitarbeiter
Brigitte_Schneider
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
37 Mal angesehen

Hallo @paul82


eine nachträgliche Änderung des Zugangs ist nicht möglich.


Wenn beim übernehmenden Mandanten in Vorjahren eine Anlagenbuchführung vorhanden ist, dann ist der Ausweis nur als Zugang möglich. (Sonst werden die übernommenen Inventare auch in den Vorjahren ausgewiesen.)


Wenn noch keine Anlagenbuchführung bei dem Mandanten vorhanden ist, können Sie die Datenübernahme "Ab Wirtschaftsjahr xx.xx.xxxx" oder "Einordnen in bestehende Wirtschaftsjahre" wählen. Dann werden die Inventare mit EB-Werten ausgewiesen (s. Dokument unten Kap. 5.4). 

 

Community.PNG

 

Weiter Informationen finden Sie in diesem Dokument: 
Import von Anlagevermögen – Vorbereitungen und Hinweise zum ASCII-Import 

 

Viele Grüße aus Nürnberg 

 
 

 

Brigitte Schneider
Service Anlagenbuchführung, DATEV eG
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letzte Antwort am 27.04.2026 16:44:56 von Brigitte_Schneider
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