Liebes Datev Team,
bei Übertragung des Einzelunternehmens auf den Rechtsnachfolger übernimmt dieser die Werte des Anlagevermögens vom Vorgänger,
Wir haben des Anlageverzeichnis vom Vorgänger eingespielt- allerdings erscheinen die Werte im Anlagevermögen des Rechtsnachfolgers als Anlagenzugang und nicht als EB Wert.
Ist das richtig- geht das noch rückwirkend zu ändern?
Für die Antwort- Dank im voraus..
Hallo @paul82,
eine nachträgliche Änderung des Zugangs ist nicht möglich.
Wenn beim übernehmenden Mandanten in Vorjahren eine Anlagenbuchführung vorhanden ist, dann ist der Ausweis nur als Zugang möglich. (Sonst werden die übernommenen Inventare auch in den Vorjahren ausgewiesen.)
Wenn noch keine Anlagenbuchführung bei dem Mandanten vorhanden ist, können Sie die Datenübernahme "Ab Wirtschaftsjahr xx.xx.xxxx" oder "Einordnen in bestehende Wirtschaftsjahre" wählen. Dann werden die Inventare mit EB-Werten ausgewiesen (s. Dokument unten Kap. 5.4).
Weiter Informationen finden Sie in diesem Dokument:
Import von Anlagevermögen – Vorbereitungen und Hinweise zum ASCII-Import
Viele Grüße aus Nürnberg