Hallo,
wenn ich nach Beendigung der Monatsbuchungen die Umsatzsteuervoranmeldung über das Rechenzentrum übermittle wird es vom Rechenzentrum ja erst am 10. an das Finanzamt übermittelt, richtig?
Wenn ich noch Korrekturen oder Ergänzung vornehme und eine Übermittlung an das RZ vornehme werden die vorherigen Daten überschrieben? Muss ich bei der zweiten Übermittlung angeben, dass es sich um eine Korrektur handelt? Entstehen zusätzliche Kosten?
Hintergrund meiner Frage ist zu welchem Zeitpunkt ich die Übermittlung mache: nach Beendigung der Arbeit oder kurz vor dem Steuertermin.
Schönes Wochenende.
Gruß
U. Bernzen
Guten Morgen Frau Bernzen,
solange die Umsatzsteuer noch zur Übermittlung im Rechenzentrum bereit steht, können Sie beim erneuten Senden der weiteren Daten den Haken für die "Korrektur der Umsatzsteuer" weg lassen. Die bereitstehende Voranmeldung wird automatisch angepasst.
D. h. den Haken für die "Korrektur" müssen Sie erst dann setzten wenn die Voranmeldung bereits ans Finanzamt gesendet wurde.
Gruß
Björn
Hallo Frau Bernzen,
als Ergänzung zu Björns Antwort:
Wurde im DATEV-Rechenzentrum die Umsatzsteuer-Voranmeldung bereits an das Finanzamt übermittelt und reichen Sie anschließend den gleichen Voranmeldungszeitraum erneut zur Übermittlung im DATEV-Rechenzentrum ein, wird das erforderliche Berichtigungskennzeichen automatisch gesetzt - in diesem Fall entfällt das manuelle Anhaken der Berichtigung in der Auswertung Umsatzsteuer-Voranmeldung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß