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Übergangsgewinnermittlung / Aufgabebilanz -> immer Anlage eines separaten Buchhaltungsbestandes notwendig?

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letzte Antwort am 12.09.2022 13:28:49 von NinaJ
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mztfb
Einsteiger
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Hallo,

 

es geht um alltägliche Fälle wie z.B.

 

- Wechsel der Gewinnermittlungsart von Einnahmen-Überschuss-Rechnung (4/3) auf Bilanz

- Wechsel der Gewinnermittlungsart von Bilanz auf Einnahmen-Überschuss-Rechnung (4/3)

- Aufgabebilanz

 

 

Beispiel Wechsel von 4/3 auf Bilanz zum 01.01.2022:

 

1.) 2021 wird ganz normal als 4/3 gebucht

2.) in 2022 werden die EB-Werte erfolgsneutral erfasst (Forderungen an 9000, 9000 an Rückstellungen, etc.)

3.) Der Übergangsgewinn wird außerhalb dieser Buchhaltung ermittelt. Entweder als Excel-Tabelle oder in einem separaten Buchhaltungsbestand als anwendungsspezifischer Fall.

 

Möchte man alles einer Buchhaltung erfassen, kann man natürlich Aufwand bzw. Erlös gegen 9000 buchen. Dann enthält folglich der ausgewiesene Bilanzgewinn sowohl den laufenden als auch den Übergangsgewinn, was sicherlich auch nicht ideal ist.

 

Wie handhaben das andere Kanzleien? Und wie ist hier die offizielle Datev-Lösung? Ist es möglich alles in einer Buchhaltung zu erfassen oder ist das so nicht vorgesehen? Wenn ich das Dokument 1009327 richtig interpretiere, scheint die offizielle Datev-Lösung ja die Anlage eines neuen Buchhaltungsbestandes ("anwendungsspezifischer Fall") zu sein, gibt es da keine bessere / elegantere Lösung?

 

Danke und viele Grüße

boomboom
Meister
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ja, so ist die lösung.. entweder excel oder separater bestand.

verstehe allerdings das problem nicht…

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mztfb
Einsteiger
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Nachricht 3 von 5
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Naja, wir leben im Jahr 2022, gibt es da keine elegantere und bessere Vorgehensweise? Mich würde die offizielle Datev-Lösung für diese doch relativ alltäglichen Vorgänge interessieren.

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boomboom
Meister
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Nachricht 4 von 5
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jagut.. warum soll ich etwas außerbilanzielles noch zu dem Bestand packen?

 

Genau genommen erstellt man zwei Abschlüsse und Mischmasch hat da allein schon wegen der Übersicht nichts verloren..

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NinaJ
Aufsteiger
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Nachricht 5 von 5
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Hallo, ich finde die Lösung über den anwendungsspezifischen Fall recht annehmbar. Zumindest kann man so alles schön abstimmen, vorallem USt.

 

Leider kann ich nun keine Belege anhängen, da mir dazu der zentrale Mandant fehlt. Schade irgendwie.

 

Jetzt könnte ich nur einen Mdt. anlegen und ihn FirmaXY-2 nennen?

 

Ich hätte hier irgendwie erwartet, dass es eine super Anwendung von Datev gibt, da ja theoretisch jeder Betrieb mal aufgegeben werden könnte. 

 

 

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letzte Antwort am 12.09.2022 13:28:49 von NinaJ
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