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Übergangsgewinn und Gewerbesteuer

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letzte Antwort am 23.04.2024 11:20:19 von Neu_hier
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Ursula46
Beginner
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Bei der Ermittlung des Übergangsgewinns von § 4(3) nach § 5 sind auch Rückstellungen - wie Gewerbesteuer und Abschlusskosten - zu berücksichtigen. Da die Gewerbesteuer sich nicht gewinnmäßig auswirken darf, ist diese entweder nicht zu berücksichtigen oder wieder hinzuzurechnen - richtig?

stbcelle
Einsteiger
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Nachricht 2 von 3
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Moin,

ich würde die GewSt zunächst zeigen und dann wieder hinzurechnen. So ist sichtbar, dass man sich Gedanken gemacht hat.

Neu_hier
Fachmann
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Nachricht 3 von 3
89 Mal angesehen

"Nicht berücksichtigen" ist m.E. inkorrekt, da die Bilanz und der Übergangsgewinn ebenso inkorrekt wären.

Die GewSt-Rückstellung muss sich innerbilanziell als Betriebsausgabe auswirken, nur steuerlich wird diese dann außerbilanziell korrigiert (außerbilanziell, steuerlicher Gewinn).

§ 4 Abs. 5b EStG ("die Gewerbesteuer ist keine Betriebsausgabe") ist hier - redaktionell - falsch, dies wurde aber seit Jahren nicht korrigiert. Gemein ist auch hier "keine abzugsfähige Betriebsausgabe".

Danke
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letzte Antwort am 23.04.2024 11:20:19 von Neu_hier
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