Hallo zusammen,
in unserer Firma wurde die Landwirtschaft an den Sohn übergeben.
Für mich stellt sich nun die Frage, wohin ich die Notarkosten, Grundbucheintragung etc. buchen soll. Theoretisch müssten diese ja zu den übergebenen Gebäuden / Flächen etc. aktiviert werden. Diese wurden aber 1 zu 1 an den Sohn übergeben.
Da es sich auch um sehr viele Flächen/Grundstücke handelt, ist es fast unmöglich die Kosten aufzusplitten.
Kann die Kosten einfach in den Aufwand buchen?
Vielen Dank im Voraus!
Kategorie angepasst von @Antje_Naumann
Diesen Sachverhalt sollten Sie unbedingt mit dem steuerlichen Berater besprechen.
Aus der Sachverhaltsschilderung lassen sich die Übergabebedingungen nicht heraus lesen. Für die Betriebsübergabe zu Buchwerten gibt es ganz konkrete steuerliche Vorschriften.
Wenn Übertragung jedoch im Rahmen der vorweggenommen Erbfolge vorgenommen wurde, haben die genannten Aufwendungen in der betrieblichen Buchhaltung nichts verloren und wären ggf. im Rahmen einer Schenkungssteuererklärung zu berücksichtigen.
Also unbedingt mit dem steuerlichen Berater diesen Sachverhalt besprechen.