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Überbrückungshilfe Service Release 8.28; nicht steuerbare Umsatzerlöse

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letzte Antwort am 30.07.2020 17:10:02 von Steuerassel
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IPSL
Einsteiger
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Trotz Service Release 8.28 und Aktualisierung der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe wird der nicht steuerbare Umsatz Drittland/Leistungen §18b UStG bei der Umsatzermittlung mit einbezogen. 

Hat hierfür jemand eine Lösung?

Steuerassel
Beginner
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Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i.S.d. § 13 Umsatzsteuergesetz. 

 

Die Umsatz-Definition umfasst auch:

  • Dienstleistungen, die gemäß § 3a Abs. 2 UStG im übrigen Gemeinschaftsgebiet ausgeführt sind und nicht steuerbar sind
  • Übrige nicht steuerbare Umsätze (deren Leistungsort nicht im Inland liegt) i.S.v. Zeile 41 des Vordruckmusters für die Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/FAQ/FAQs/faq-liste.html?cms_artId=1870640

 

Von daher gehört es auch mit rein.

 

Ich habe das Problem dass Kanzlei Rewe die nicht steuerbaren Umsätze (Konto 4338) nicht mit rein nimmt. Trotz Version 8.28...

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DATEV-Mitarbeiter
Katharina_Schoenweiss
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo @Steuerassel,

 

das Konto 4338 - Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (SKR04) wird Ihnen mit Kanzlei-Rechnungswesen 8.29 (voraussichtlich 31.07.2020) in der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe abgefragt.

 

Diese Infos finden Sie auch im Info-Dokument 1018257 - Corona-Überbrückungshilfe: Vorbelegte Konten in der Auswertung Kapitel 3.2.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG

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Steuerassel
Beginner
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Hallo Frau Schoenweiss,

 

Vielen Dank für die Info.

 

Freuen wir uns also auf das morgige update. 

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letzte Antwort am 30.07.2020 17:10:02 von Steuerassel
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