Trotz Service Release 8.28 und Aktualisierung der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe wird der nicht steuerbare Umsatz Drittland/Leistungen §18b UStG bei der Umsatzermittlung mit einbezogen.
Hat hierfür jemand eine Lösung?
Umsatz ist der steuerbare Umsatz nach § 1 Umsatzsteuergesetz in einem Besteuerungszeitraum bzw. Voranmeldezeitraum i.S.d. § 13 Umsatzsteuergesetz.
Die Umsatz-Definition umfasst auch:
Von daher gehört es auch mit rein.
Ich habe das Problem dass Kanzlei Rewe die nicht steuerbaren Umsätze (Konto 4338) nicht mit rein nimmt. Trotz Version 8.28...
Hallo @Steuerassel,
das Konto 4338 - Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze (SKR04) wird Ihnen mit Kanzlei-Rechnungswesen 8.29 (voraussichtlich 31.07.2020) in der Auswertung Corona-Überbrückungshilfe abgefragt.
Diese Infos finden Sie auch im Info-Dokument 1018257 - Corona-Überbrückungshilfe: Vorbelegte Konten in der Auswertung Kapitel 3.2.
Mit freundlichen Grüßen
K. Schönweiß
Service Rechnungswesen (FIBU)
DATEV eG
Hallo Frau Schoenweiss,
Vielen Dank für die Info.
Freuen wir uns also auf das morgige update.