Hallo,
mein Mandant hat 2019 die Lieferschwelle für Österreich überschritten. In 2020 und den Folgejahren wird dies wohl ebenso sein.
Damit ist er mit den Umsätzen in Österreich steuerbar und steuerpflichtig.
Hat hier jmd schon Erfahrungen wie ich das in der Buchführung am besten umsetze? Es liegen ermäßigt und normal besteuerte Umsätze vor.
Kann ich die österreichische Umsatzsteuer auch über Datev senden oder aus Datev heraus mittels Export o.ä. erstellen.
(österreichische Vorsteuer fällt nicht an. Größenmerkmal für Kleinunternehmer in Österreich ist auch überschritten.)
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
soweit ich weiß, kann man die österreichischen Umsätze nicht direkt über die DATEV an das Finanzamt in Österreich senden (zumindest nicht über Standardanwendungen, vielleicht gibt es ein Zusatztool?).
Wir haben einen Versandhandel und sind ebenfalls in Österreich steuerpflichtig. Die Umsätze buche ich auf die 8320 ( Im anderen EU-Land stpfl. Lieferungen ) und kann mit dem Steuerschlüssel 100 den entsprechenden Steuersatz hinterlegen. Somit wird die korrekte Umsatzsteuer für Österreich auf das Konto 1767 ( USt im anderen EU-Land stpfl. Lieferung ) verbucht. Die Österreich-Umsätze werden in der Dt. Umsatzvoranmeldung in Zeile 41 bei "Nicht steuerbare Umsätze" ausgewiesen.
Für die Österreichischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen haben wir einen Online-Zugang bei Finanzonline.at.
für den Tipp. Machen wir jetzt auch so.
Ich habe verschiedene Erlös-Konten je nach EU-Land angelegt und gehe nach dem Dokument 1000840 vor. Hier wird die USt direkt auf ein USt-Verbindlichkeiten-Konto Ausland gebucht mit dem vorher ausgewählten USt-Satz. Der Umsatz wird auch netto gleich korrekt gebucht. Ich finde diese Arbeitsweise sehr hilfreich. Nur musste ich für jedes Land ein Erlös-Konto und USt-Konto einrichten. Aber erstmal gut eingerichtet führt dies zu einer sehr praktischen Lösung ...
Habe diese Lösung auch erst nach einigem Suchen gefunden 😉
Hallo Daniela Kunz,
das ist natürlich die exakte Vorgehensweise, wenn man viele EU-Erlöse hat und in mehreren Ländern steuerpflichtig ist. 😊
Ich importiere unsere Rechnungen aus einem separaten Warenwirtschaftssystem. Dabei werden die Umsätze aus verschiedenen Ländern jeweils auf verschiedene Debitoren gebucht. Dadurch habe ich auch den kompletten Überblick über die jeweiligen Lieferschwellen. Aber von den anderen EU-Ländern droht bei uns keine Gefahr, da sind wir von den Grenzen weit entfernt. Deshalb reicht mir das für mich.
Viele Grüße
Juliane
@julianeb schrieb:
Für die Österreichischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuererklärungen haben wir einen Online-Zugang bei Finanzonline.at.
Hallöchen, wir stehen aktuell vor dem Problem, dass Umsätze für Österreich nachgemeldet werden müssen - wie haben Sie die Anmeldung zu Finanzonline abgewickelt? Bei unserem Mandanten handelt es sich um eine Personengesellschaft, daher kann man sich online nicht anmelden, sondern muss ein Formular verwenden, diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht hinzufügen und damit "zu jedem Finanzamt" gehen (so steht es in der Hilfe). Ist damit jetzt tatsächlich ausschließlich jedes Finanzamt in Österreich gemeint oder geht die Anmeldung ggf auch über ein Finanzamt hier in Deutschland? Irgendwie steh ich mächtig auf dem Schlauch 🙁
Vielen lieben Dank schon mal für eine Rückmeldung.
@sternenreiterin schrieb:Hallöchen, wir stehen aktuell vor dem Problem, dass Umsätze für Österreich nachgemeldet werden müssen - wie haben Sie die Anmeldung zu Finanzonline abgewickelt? Bei unserem Mandanten handelt es sich um eine Personengesellschaft, daher kann man sich online nicht anmelden, sondern muss ein Formular verwenden, diesem eine beglaubigte Spezialvollmacht hinzufügen und damit "zu jedem Finanzamt" gehen (so steht es in der Hilfe). Ist damit jetzt tatsächlich ausschließlich jedes Finanzamt in Österreich gemeint oder geht die Anmeldung ggf auch über ein Finanzamt hier in Deutschland? Irgendwie steh ich mächtig auf dem Schlauch 🙁
Vielen lieben Dank schon mal für eine Rückmeldung.
Die Anmeldung ist nicht mehr so einfach. Man benötigt eigentlich eine Anmeldung bei usp.gv.at (FAQ). Damit kann man dann die Registrierung auf finanzonline.bmf.gv.at durchführen. Langer Prozess, nicht sauber durchdacht für deutsche Unternehmen und Nervenaufreiben mit den zuständigen Behörden dort zu reden.
Für deutsche Unternehmen war immer FA Graz-Stadt zuständig. Allerdings werden seit letzten Jahr die Meldungen nach Wien gegeben. Daher am besten sich mit denen in Verbindung setzen.
Kann man das nicht auch als OSS Meldung abgeben?
@Moonshine schrieb:Kann man das nicht auch als OSS Meldung abgeben?
Nicht wenn man zu dem Zeitpunkt nicht registriert war beim Bundeszentralamt für Steuern. OSS-Meldungen können leider nicht rückwirkend erstellt werden.