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Änderung Aufbewahrungsrückstellung durch Viertes Bürokratieentlastungsgesetz

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lodas-abrechner
Einsteiger
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Nachricht 1 von 1
322 Mal angesehen

Hallo zusammen,

 

durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt (nicht für Jahresabschlüsse, Inventare und Handelsbücher, weiterhin 10 J).

Hat dies bereits Auswirkung auf die Ermittlung/Berechnung der Rückstellung für Aufbewahrung in der Steuer- und Handelsbilanz beim Jahresabschluss 2024 ? Wie handhaben Sie das für den Abschluss 2024 ? Für Anregungen bin ich sehr dankbar.

 

Viele Grüße und "Frohe Weihnachten"

Lodasabrechner

 

 

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