Hallo zusammen,
durch das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz, welches am 01.01.2025 in Kraft tritt, wird die Aufbewahrungspflicht für Buchungsbelege von 10 auf 8 Jahre verkürzt (nicht für Jahresabschlüsse, Inventare und Handelsbücher, weiterhin 10 J).
Hat dies bereits Auswirkung auf die Ermittlung/Berechnung der Rückstellung für Aufbewahrung in der Steuer- und Handelsbilanz beim Jahresabschluss 2024 ? Wie handhaben Sie das für den Abschluss 2024 ? Für Anregungen bin ich sehr dankbar.
Viele Grüße und "Frohe Weihnachten"
Lodasabrechner