Sehr geehrte Damen und Herren, in den Beiträgen werden verschiedene Themen diskutiert. Dazu einige Hintergrundinformationen: Vorausgefüllte Steuererklärung: Der Datenabruf kann durchgeführt werden, wenn der Mandant damit einverstanden ist. Der Nachweis hierüber kann entweder über das Verfahren der Finanzverwaltung im ELSTER Portal oder über das Verfahren der Kammern (Vollmachtsdatenbank) erbracht werden. Angestoßen wird der Datenabruf im DATEV Einkommensteuerprogramm oder über die Softwarelösung eines anderen Anbieters. Nutzt man DATEV Software, so sind die Kosten für den Abruf in der sog. E-Steuern-Pauschale bereits enthalten. https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/steuern-und-expertisen/datev-e-steuern/ Vollmachtsdatenbank: Die Vollmachtsdatenbank ist eine Softwarelösung der Kammern. DATEV ist Dienstleister der Kammern. Die Kammern möchten dem Berufsstand damit einen Weg zur professionellen Teilnahme an bestehenden aber auch zukünftigen digitalen Verfahren zur Verfügung stellen. So ist z.B. eine gebündelte Übermittlung von Vollmachten sowie die Vergabe von Untervollmachten möglich. Die Steuerkanzlei kann unabhängig vom Freischalt Code, und somit ohne die erforderliche Mitarbeit des Mandanten, agieren und planen. Derzeit ist die Freischaltung des Datenabrufs zahlreicher Einkommensteuerdaten darüber möglich, weitere Stufen, wie die Zusammenführung mit der Freischaltung des Abrufs des Steuerkontos, sind aber schon geplant (wurde bereits in einem Beitrag angesprochen). Sobald es weitere Details und eine genauere Zeitplanung gibt, werden wir Sie darüber informieren. Wie Sie aktuell die Vorteile der Vollmachtsdatenbank für sich nutzen können ist in dem Dokument 1080468 in der Info-Datenbank beschrieben. Vollmachtsdatenbank: Voraussetzungen, Registrierung, Untervollmachten Kosten für gespeicherte Vollmachten: DATEV berechnet jährlich 0,60 € für jede im Kalenderjahr erfasste Vollmacht unabhängig von deren Übermittlungsstatus. Damit werden die Kosten z. B. für die Nutzung des Rechenzentrums und für die Weiterentwicklung der Software gedeckt. Dies schließt u.a. auch die in einem vorherigen Beitrag angesprochene Anbindung an GINSTER (Verwaltungsprogramm der Finanzverwaltung) ein. Ab diesem Zeitpunkt werden dann alle Vollmachtsinhalte (inkl. Zustellvollmachten, Steuerkontoberechtigungen) an die Finanzverwaltung, ohne weitere Aktivitäten ihrerseits, übermittelt und entfalten ihre (elektronische) Wirksamkeit. Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen bzw. unser Team gern unter der Hotline Nr. +49 911 319-36893 zur Verfügung. Viele Grüße Corinna Wähner Vollmachtsdatenbank DATEV eG
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