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Vollmachtsdatenbank - DS-GVO ab 25.04.18

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letzte Antwort am 25.04.2018 14:45:36 von Corinna_Wähner
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limited
Beginner
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Hallo Community,

lt. Mail von Datev ist ab heute bei erstmaliger Nutzung der Vollmachtsdatenbank eine Zustimmung zur neuen Auftragsverarbeitung notwendig. Diese Zustimmung ist von jedem Mitarbeiter durchführbar (erscheint mir bereits unlogisch, da es sich hierbei doch um ein Vertragsverhältnis zwischen Kanzlei und Datev handelt). Unsere Mitarbeiterin, die heute als erstes in die Datenbank ging, hatte jedoch den Hinweis "Für die gewählte Kanzlei ist noch kein Nutzungsvertrag bei Datev eingegangen. Erst nach Eingang des Nutzungsvertrages können Sie Vollmachten an die Finanzverwaltung übermitteln." Eine Zustimmung o.ä. ist demnach gar nicht erschienen. Hier gibt es lediglich ein OK und dann erscheint die Sanduhr und nichts passiert. Bei Zugang durch andere Mitarbeiter oder Kanzleiinhaber erscheint diese Meldung gar nicht und die Nutzung ist problemlos möglich. Habt jemand ähnliche Probleme seit heute?

andreashofmeister
Allwissender
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Warum muss man eigentlich eine erneute AV unterschreiben, wenn man doch der DATEV schon vor geraumer Zeit eine AV unterschreiben hat?

Oder sind das jetzt verschiedene Auftragsverarbeiter bei der DATEV?

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Ich würde mal vermuten, dass die neue AV erforderlich ist, da die DATEV die VDB ja nicht selbst anbietet, sondern dies im Auftrag der StB-Kammern durchführt...

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andreashofmeister
Allwissender
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Nachricht 4 von 7
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Zustimmung, die Vermutung hatte ich auch. Aber: dann kann man das (als DATEV) ja hinterlegen. ID läuft ja über die DATEV-SmartCard des Berufsträgers, der dann auch zustimmen muss.

Die Akte zur SmartCard des Berufsträgers ist ja wohl in einem besonderem Ordner abgeheftet, oder?

Hochoffizieller geht es ja nicht mehr...

Demnächst kommt dann noch die plattformspezifische AV.

Läuft...

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aschreiber
Fachmann
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Ist bei uns auch so

Freundliche Grüße
Alexander Schreiber
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mkinzler
Meister
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DATEV-Mitarbeiter
Corinna_Wähner
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo liebe VDB-Nutzer,

leider ist uns bei der neuen Programmversion ein Fehler unterlaufen. Die Meldung „Für die gewählte Kanzlei ist noch kein Nutzungsvertrag bei DATEV eingegangen."  ist nicht korrekt und kann durch Löschen des Browserverlaufs behoben werden. Dazu kann bei geöffnetem Browser die  Tastenkombination Strg + F5 genutzt werden. Wenn dies nicht funktioniert, kann der Verlauf auch über die Internetoptionen des Browsers gelöscht werden.

Die angekündigte „Vereinbarung der Auftragsverarbeitung" können wir wegen des Fehlers erst morgen zur Verfügung stellen.

Auf dem Weg möchten wir uns bei den betroffenen Kanzleien und Mitarbeitern für die Unannehmlichkeiten entschuldigen. 

Mit freundlichen Grüßen

Corinna Wähner

DATEV eG

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letzte Antwort am 25.04.2018 14:45:36 von Corinna_Wähner
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