Guten Morgen, die Arbeitnehmerin erhält einen monatlichen gleichbleibenden pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss (Stammlohnart 853). Laut Probeabrechnung fehlt dieser aber bei der Berechnung des Nettoentgelts der letzten drei Monate für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld . Weiß jemand, warum? Gemäß dem Mutterschutzgesetz sind aber doch nur Einmalzahlungen bei der Durchschnittsberechnung nicht zu berücksichtigen. Vielen lieben Dank!
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