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Prüfung der Rechnungsbestandteile nach § 14 Abs. 4 UStG

Offen
letzte Antwort am 31.07.2019 17:05:09 von lukasgraf
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blum
Experte
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Als Steuerberater wünsche ich mir, dass U-Online dem Mandanten und uns Hilfestellung gibt, bei der Prüfung der zehn nach § 14 Abs. 4 UStG erforderlichen Rechnungsbestandteile.

Hier könnte z. B. eine Symbol für § 14 Abs. 4 UStG in der Farbe grün aufzeigen: alle Rechnungsbestandteile liegen vor (geprüft von DATEV KI). Bei einer anderen Farbe, müsste der Mandant die Möglichkeit haben, auf die Einzelliste der zehn Bestandteile zum Beleg zu gelangen in dem ihm angezeigt wird, welche Rechnungsbestandteile das System erkannt hat und er die Möglichkeit hat, manuell die fehlenden Bestandteile händisch auf "grün" zu setzen oder ihn als "Belege mit fehlenden Vorsteuervoraussetzungen" (rot) zu kennzeichnen. Diese rot gekennzeichneten Belege müssten ihm immer wieder auf der Startseite angezeigt werden und er müsst die Möglichkeit haben, den Beleg mit einer korrigierten richtigen Rechnung zu überschreiben (mit Historienverwaltung).

In der Buchhaltung in Rewe müsste im Buchungssatz auch die Belege gekennzeichnet werden, in denen U-Online die Vollständigkeit geprüft hat, und auch die Belege gesondert, die der Mandant händisch auf "grün" gesetzt. hat. Die Vorsteuer der Belege mit "rot" müsste automatisch auf ein Zwischenkonto "Beleg fehlerhafte VoSt = BfVoSt" gebucht werden. Sobald der Mandant den korrigierten Beleg hinterlegt, müsste gebucht werden:

Vorsteuer an BfVoSt.

Auch müsste der Sachbearbeiter in Rewe auch einen Beleg auf "rot" setzen können, der dann wieder beim Mandanten auf der Startseite als fehlerhafter Beleg angezeigt wird, mit der Bitte eine entsprechende Rechnungskorrektur beim Aussteller anzufordern. Der Sachbearbeiter müsste auch noch eine textliche Nachricht an den fehlerhaften Beleg anheften können. Auch sollte das System obige BfVoSt richtig verbuchen.

Nutzen: Datev nimmt uns lästige Arbeit ab und führt zu einer rechtssichereren Buchführung = Kernkompetenz der DATEV

Status: Offen
4 Kommentare
sunflower
Aufsteiger
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Im Hinblick auf den Fibu-Automat, ist diese Funktion fasst schon unerlässlich.

blum
Experte
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Hallo sunflower,

wenn ich richtig informiert bin, fehlt diese Funktion auch bei dem jetzigen Stan der "Fibu-Automation".

Gruß

Ralf Blum

m_vogel
Einsteiger
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Ich bin der gleichen Ansicht wie "sunflower":

diese Funktion ist ein Muss im Hinblick auf die FiBu-Automatik

Grüße

Melanie Vogel

lukasgraf
Beginner
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Hallo,

Für Zugferd- und XRechnung (ab November 2020) ist nach meiner Auffassung eine automatische Prüfung erforderlich, selbst wenn eine formale Prüfung bereits bei der Erstellung möglich sein sollte. Damit könnte die Konsistenz der Rechnungsdaten bereits bei der Einspielung in DATEV geprüft werden.

Viele Grüße

Lukas Graf