0. Re: LUG: Vergütung während Elternzeit
uwelutz 05.02.2018 10:25 (als Antwort auf: mollowitz)Hallo Herr Mollowitz,
das klingt danach, als wäre die Fehlzeit "Elternzeit" nicht beendet worden. Wenn ein Mitarbeiter während der Elternzeit eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausübt, muss die Fehlzeit beendet werden, da kein vollständiger Ausfall vorliegt.
Die Stammdaten müssen dann natürlich entsprechend angepasst werden, damit die reduzierten Entgelte und Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
Prüfen Sie doch ggf. einmal, ob bei der Mitarbeiterin eine Fehlzeit erfasst ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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1. Re: LUG: Vergütung während Elternzeit
uwelutz 05.02.2018 10:25 (als Antwort auf: mollowitz)Hallo Herr Mollowitz,
das klingt danach, als wäre die Fehlzeit "Elternzeit" nicht beendet worden. Wenn ein Mitarbeiter während der Elternzeit eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausübt, muss die Fehlzeit beendet werden, da kein vollständiger Ausfall vorliegt.
Die Stammdaten müssen dann natürlich entsprechend angepasst werden, damit die reduzierten Entgelte und Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
Prüfen Sie doch ggf. einmal, ob bei der Mitarbeiterin eine Fehlzeit erfasst ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
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2. Re: LUG: Vergütung während Elternzeit
mollowitz 05.02.2018 11:01 (als Antwort auf: uwelutz)Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Information. Die Fehlzeit war noch verwaltet. Nach der Änderung erhalte ich wieder dar gewünschte Ergebnis.
Ich frage mich zwar noch, warum das im Kalenderjahr 2017 SV-pflichtig abgerechnet werden konnte, denn auch dort hatte ich noch Fehlzeiten verwaltet, aber richtig bleibt richtig.
Einen schönen Tag
Rainer Mollowitz