Guten Morgen,
ich habe ein Problem mit den Sozialversicherungsbeiträgen bei der Vergütungsabrechnung während der Elternzeit. Eine Mitarbeiterin arbeitet beim bisherigen Arbeitgeber während der Elternzeit mit einer Vergütung über der Geringverdienergrenze. Im Kalenderjahr 2017 waren monatlich 30 SV-Tage auf der Lohnabrechnung angegeben und Sozialversicherungsbeiträge berechnet. Mit der Abrechnung Januar 2018 wird das Feld SV-Tage nicht mehr gefüllt und dementsprechend auch keine Sozialversicherungsbeiträge mehr abgezogen, was fachlich meines Erachtens unzutreffend ist.
Sollte jemand bereits mit der Thematik beschäftigt gewesen sein, wäre ich für einen Kommentar dankbar.
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo Herr Mollowitz,
das klingt danach, als wäre die Fehlzeit "Elternzeit" nicht beendet worden. Wenn ein Mitarbeiter während der Elternzeit eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ausübt, muss die Fehlzeit beendet werden, da kein vollständiger Ausfall vorliegt.
Die Stammdaten müssen dann natürlich entsprechend angepasst werden, damit die reduzierten Entgelte und Arbeitszeiten berücksichtigt werden.
Prüfen Sie doch ggf. einmal, ob bei der Mitarbeiterin eine Fehlzeit erfasst ist.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Hallo Herr Lutz,
vielen Dank für die Information. Die Fehlzeit war noch verwaltet. Nach der Änderung erhalte ich wieder dar gewünschte Ergebnis.
Ich frage mich zwar noch, warum das im Kalenderjahr 2017 SV-pflichtig abgerechnet werden konnte, denn auch dort hatte ich noch Fehlzeiten verwaltet, aber richtig bleibt richtig.
Einen schönen Tag
Rainer Mollowitz