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Lohnsteuerbescheinigung ausgeschiedener MA - LuG

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letzte Antwort am 09.02.2018 16:13:46 von Nina_Schöneweis
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monika_v
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Hallo,

wir haben 2 Mitarbeiter die Ende 2017 ausgescheiden sind. Eine Lohnsteuerbescheinigung und SV-Jahresmeldung wurden nicht erstellt. Da ich das este Jahr die Löhne hier mache, dachte ich die kommen mit allen anderen mit der Januarabrechnung.

Wie kann ich diese Meldungen anstoßen?

t_r_
Allwissender
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Hallo,

die Lohnsteuerbescheinigungen und DEÜV-Abmeldungen (nicht Jahresmeldungen) werden immer im Monat des Austritts erstellt. Sollten Sie mit der letzten Abrechnung also keine entsprechenden Bescheinigungen/ Meldungen erhalten haben, dann müssten Sie zuerst einmal die Fehler-/Hinweisprotokolle der Abrechnung prüfen.

Sollten dort keine Hinweise / Fehler gemeldet werden, dann wäre wahrscheinlich der Teamservice der bessere Lösungskanal, da dann über die Fernbetreuung ins Programm geguckt werden kann.

Viele Grüße

T. Reich

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 3 von 12
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Nach Durchsicht des Verarbeitungsprotokolls habe ich gesehen, das die Löhne gesendet wurden und die Abmeldung erst 2 Tage später stattgefunden hat. Ich hatte Urlaub. Meine Kollegin meint, sie hätte vielleicht das Beschäftigungsende und den letzten Abrechnungsmonat erst nach der Abrechnung eingetragen.

Kann man diese Meldung auch später noch anstoßen???

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t_r_
Allwissender
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Ja, Sie können auf Mitarbeiterebene unter Beschäftigung - Zeitraum - letzter abzurechnender Monat den aktuellen Abrechnungsmonat erfassen. Wenn Sie eine Probeabrechnung für den Mitarbeiter erstellen, dann müsste das Programm die entsprechende Meldung und Bescheinigung im Hinweisprotokoll anzeigen.

Dann können Sie die Abrechnung erstellen.

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monika_v
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Vielen Dank

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

hier möchte ich noch folgendes ergänzen:

Um eine Lohnsteuerbescheinigung für das Vorjahr (2017) mit dem Lohnabrechnung 01/2018 zu erstellen, ist es zusätzlich wichtig das "Entstehungsprinzip" im Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten im Block "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungs ins Vorjahr" zu hinterlegen.

Viele Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft
DATEV eG

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Riedel,

in diesem Fall auch?

Es geht hier doch um Mitarbeiter, die bereits in 2017 ausgeschieden sind. Hier wird in 2018 doch gar keine Lohnsteuer mehr für 2017 abgerechnet. Es geht doch tatsächlich "nur" um die durch das fehlende Austrittsdatum zum Abrechnungszeitpunkt nicht erstellte Lohnsteuerbescheinigung und Abmeldung, weil das Programm nicht "wusste", dass der Mitarbeiter ausscheidet.

Vielen Dank.

Viele Grüße

T. Reich

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t_r_
Allwissender
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Hallo Frau Riedel,

ich hole mal den Beitrag noch einmal nach oben, da ich mich hier noch auf eine Rückmeldung warte.

Vielen Dank.

Viele Grüße

T. Reich

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 9 von 12
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Danke sehr

wir machen um den 20. rum die Gehälter für Februar. Ich hoffe da kommt er mit raus. Umgestellt habe ich schon alles.

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DATEV-Mitarbeiter
Michaela_Riedel
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Community,

da Sie mit dem Januar 2018 eine neue Lohnsteuerbescheinigung für das alte Jahr 2017 erzeugen möchten, ist die Eingabe zwingend erforderlich.

Freundliche Grüße

Michaela Riedel

Personalwirtschaft
DATEV eG

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monika_v
Aufsteiger
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Nachricht 11 von 12
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Ich erstelle die mit der Februar Abrechnung, denn nach der Januar Abrechnung habe ich ja erst gemerkt das die Bescheinigung da auch nicht mit erstellt wurde.

Welche Eingabe meinen Sie? Meinen Sie dieses....

"Entstehungsprinzip" im Mitarbeiter unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten im Block "Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnungs ins Vorjahr" zu hinterlegen.

Das ist im Mandanten so eingestellt

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Frau Villani,

wenn Sie auf der Mandantenebene unter Mandantendaten | Steuer | Berechnung bei den Angaben zur steuerlichen Behandlung bei Nachberechnung ins Vorjahr bereits das Entstehungsprinzip hinterlegt haben, ist die Schlüsselung des Entstehungsprinzips auf der Mitarbeiterebene unter Stammdaten | Steuer | Besonderheiten nicht mehr notwendig.

Meistens wird für die steuerliche Behandlung Vorjahr als Mandanteneinstellung das Zuflussprinzip geschlüsselt, nachdem das Entstehungsprinzip nicht immer zulässig ist.

Viele Grüße

Nina Schöneweis

Personalwirtschaft

DATEV eG

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 09.02.2018 16:13:46 von Nina_Schöneweis
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