abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Benutzerkonto wirklich unbedingt mit Windows-Konto verknüpfen?

3
letzte Antwort am 07.01.2018 13:46:47 von h-o
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
h-o
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 1 von 4
2269 Mal angesehen

Nach dem eigentlich gelungenen Umstieg von der Nutzerkontrolle auf die neue Benutzerverwaltung vor gut zwei Wochen hatte ich unvorsichtigerweise das Notprogramm ausprobiert, was mir nach der testweise durchgeführten Verknüpfung mit dem Windows-Benutzer leider das Windows-Benutzerkonto zerschossen hat (war aber noch die alte Benutzerverwaltung 3.0, die mittlerweile aktualisiert wurde).

Danach war kein Login in Windows mehr möglich, auch nicht mit den üblichen Tricks, also beim Sperrbildschirm die Kommandoebene aufrufen und mit dem Net User-Befehl das Kennwort zurücksetzen. Windows habe ich daher komplett neu installiert, genauso das Datev Rechnungswesen Mittelstand und nach Rückspielen der Datenbank mit dem Mittelstandsbackup-Programm funktioniert auch alles wieder einwandfrei.

Jetzt ist ja grundsätzlich sowieso schon die Benutzer- und Rechtevewaltung aktiv. Mir ist ehrlich gesagt schleierhaft, wozu diese Verknüpfung mit dem Windows-Konto überhaupt dienen soll, wo doch sonst alles funktioniert. Es heißt ja von Datev: "Die Anlage eines DATEV-Benutzers über die Benutzerverwaltung und die Verknüpfung zu einem Windows-Benutzerkonto sind zwingende Voraussetzungen zum Einsatz von DATEV-Software."

Insgesamt ist sowieso nur ein Benutzer auf dem PC angelegt (vorher hatte ich die Einzelplatzversion pro-Version, jetzt nach Abkündigung dieser Variante die normale Version (ohne Bezeichnung Einzelplatz), aber eben auch nur für einen Benutzer).

Außerdem ist mir auch der Sinn nicht klar, warum dieser Benutzer unbedingt (?) im Rechenzentrum angelegt und verknüpft werden soll, zumal der in einem Lexinfo-Dokument genannten Menüpunkt "Rechteverwaltung online" (im Datev-Arbeitsplatz unter "Organisation -> Sicherheit und Rechte) bei mir nicht existiert, sondern nur die normale Rechteverwaltung (bei der ich halt das RZ-Kennwort eingetragen habe). Mit der immer eingesteckten Smartcard hab ich zwar Zugriff auf Unternehmen online, das ich wegen der merkwürdigen Bedienbarkeit gar nicht nutze. Doch bei Aufruf der "Verwaltungs-Seite" https://administration.secure.datev.de gibt es eine Fehlermeldung ("Sie sind nicht berechtigt, diese Seite aufzurufen").

Zur Verknüpfung mittels RZ heißt es ja von Datev in einer Broschüre: "Der dadurch entstehende durchgängige Benutzerbezug ermöglicht neue personalisierte Dienstleistungen und ist die Basis für DATEV 2025." Na ja, wer weiß schon, was im Jahr 2025 ist. Und ob ich die Datev-Software dann überhaupt noch nutze, weiß ich jetzt natürlich noch nicht 🙂

Die Nutzerkontrolle hatte ich vorher auch noch nie verwendet (bis eben auf das Anlegen des RZ-Kennworts, das jetzt ja in der Rechteverwaltung hinterlegt wurde). Daher die Frage: Kann man sich die Verknüpfung des Windows-Kontos sowie Anlegen eines Benutzers im RZ ersparen, wenn insgesamt sowieso nur ein Benutzer/Hauptadministrator auf dem PC vorhanden ist?

Das Rechnungswesen mit Dokumentenablage funktioniert bisher ja einwandfrei, obwohl noch nie ein Benutzerkonto mit dem Windows-Konto verknüpft war (und schon gar kein Benutzer mit einer Person im RZ).

Die ganzen LexInform-Dokumente hab ich mir durchgelesen, aber diese Frage wird scheinbar nicht beantwortet - oder ich hab's überlesen 🙂

DATEV-Mitarbeiter
Kevin_Kraus
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 4
635 Mal angesehen

Hallo Community,

eine genaue Aussage zu der Konstellation mit Ihrem Windows-Konto ist ohne weitere Informationen schwierig zu treffen. Generell gilt aber, dass das NUKO-Notprogramm keine Änderungen am Windows-Konto vornimmt.

Zu Ihrer Frage: Ja, der DATEV-Benutzer in der Benutzerverwaltung muss mit einem Windows Benutzerkonto verknüpft sein. Ein Arbeiten mit der DATEV-Software ist andernfalls ab der DVD 12.0 nicht mehr möglich.

Die Anlage von einem Benutzer im Rechenzentrum ist aktuell nicht zwingend für die Umstellung auf die Benutzer- und Rechteverwaltung notwendig. Ich empfehle Ihnen aber dies durchzuführen, damit Sie für zukünftige Anwendungsszenarien gewappnet sind.

Freundliche Grüße aus Nürnberg

K. Kraus

0 Kudos
h-o
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 3 von 4
635 Mal angesehen

Generell gilt aber, dass das NUKO-Notprogramm keine Änderungen am Windows-Konto vornimmt.

Das habe ich nicht so auch nicht behauptet 🙂

Sondern dass nach dem testweise Anlegen eines Notbenutzers und anschließender Verknüpfung mit dem einzigen existierenden Windows-Benutzer (ohne RZ-Verknüpfung, die bei mir bisher sowieso nicht funktioniert) das Windows-Konto abgeschossen wurde. Das ist ein Unterschied.

Außerdem kann es sein, dass die Benutzerverwaltung schon deswegen durcheinander gekommen ist, weil ich für Name, Vorname, Anmeldename etc. immer das gleiche dreistellige Kürzel mit Bindestrich verwendet habe (zumindest gab es schon mit der Schaltfläche "Synchronisation des Namens" Probleme).

Übrigens erschien kurz danach, als ich den Datev-Arbeitsplatz beendete und dann wieder starten zum letzten Mal starten wollte, die nachfolgende Fehlermeldung:

Datev_2018_01_07.gif

Die entsprechende Info-DB zu diesem Fehler lässt einen auch ein wenig im Unklaren (da Windows und Datev sowieso neu installiert werden mussten, spielt es mittlerweile auch keine Rolle mehr, zumal ich die Datev-DB sowieso sicherheitshalber auf einem anderen Laufwerk habe. Nur würde ich mich trotzdem davor hüten, zur Zeit das Notprogramm zu starten und danach mit dem angelegten Notbenutzer auch noch eine Verknüpfung vorzunehmen...).

Die Anlage von einem Benutzer im Rechenzentrum ist aktuell nicht zwingend für die Umstellung auf die Benutzer- und Rechteverwaltung notwendig. Ich empfehle Ihnen aber dies durchzuführen, damit Sie für zukünftige Anwendungsszenarien gewappnet sind.

Wenn Sie als Datev-Experte das empfehlen, würde mich natürlich interessieren, wie man den RZ-Verknüpfung eines Benutzers einstellen kann.

Auf Unternehmen online über nutzungskontrolle.secure.datev.de habe ich Zugriff (wenn ich die PIN eingebe). Auf administration.secure.datev.de (wo angeblich die Rechteverwaltung online eingerichtet wird), dagegen nicht (es erscheint die Meldung: "Sie sind nicht berechtigt..."). Der Menüpunkt "Rechteverwaltung online" erscheint bei mir im Datev-Arbeitsplatz auch nicht.

An welche E-Mail-Adresse von Datev muss man schreiben, um den Zugriff auf die Online-Rechteverwaltung zu beantragen, also um einen einzigen Benutzer für diese von Ihnen empfohlene RZ-Benutzerverknüpfung anzulegen?

Oder gibt es eine PDF-Datei, die man ausfüllen muss (irgendwo hab ich was von einem Standort-Administrator gelesen, den man beantragen muss).

0 Kudos
h-o
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
635 Mal angesehen

Hab vorhin beim DFÜ-Abruf gesehen, dass die Benutzer- und Rechteverwaltung jetzt von Version 3.02 auf 3.1 aktualisiert wurde. Möglicherweise ist dieser Bug nun behoben. Ausprobieren werde ich es aber nicht noch einmal 🙂

0 Kudos
3
letzte Antwort am 07.01.2018 13:46:47 von h-o
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage