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beA - gibt´s "hängende" Mahnverfahren??

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letzte Antwort am 27.01.2018 07:58:30 von Michael-Renz
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Michael-Renz
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Hallo Community,

das Problem der Abschaltung des beA´s und seiner Ursachen ist bekannt. Jetzt holen uns die Folgeprobleme ein. Ich habe eben an die BRAK wie folgt geschrieben und um Aufklärung gebeten!!

da sicher nicht nur ich betroffen bin, bitte ich DRINGEND um Aufklärung und Berichterstattung auf der BRAK-Homepage und über Sondernewsletter, wie mit

unter beA in die Wege geleiteten gerichtlichen Mahnverfahren umzugehen ist.

Sachverhalt:

Es wurden unter Verwendung von beA in den letzten Tagen vor und am 22.12.2017 eine Reihe von gerichtlichen Mahnverfahren (in unserem Fall an das AG Stuttgart) übermittelt. Da beA seit dem 22.12. nachmittags für uns nicht mehr erreichbar – aber offenbar nicht gänzlich „abgeschaltet“ – war, ist zu befürchten, dass:

  1. Reaktionen der Mahngerichte noch im beA stehen -> wie erfahren wir diese???
  2. die Mahngerichte bislang nur unsere beA-Safe-ID zur Kommunikation im Mahnverfahren verwenden -> wie verfahren die Mahngerichte nach Abschaltung von beA ??? erhalten wir ohne weiteres Zutun die Antwort auf dem Postweg??
  3. evtl. noch Mahnverfahren von uns über beA zum Gericht geleitet wurden, dort aber nicht vor Abschaltung des Systems abgerufen wurden -> wie erfahren wir, welche Verfahren davon betroffen sind??

Ich bitte DRINGLICH und wegen der bevorstehenden Verjährungsproblematik um KURZFRISTIGSTE Äußerung!

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
Michael-Renz
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Hier die Antwort des Ministerium (freundlicherweise über Frau Ecker von der DATEV dort erfragt)

Sehr geehrte Damen und Herren,

in Vertretung für Herrn Selbmann kann ich antworten, dass
die Gerichte über die Nicht-Verfügbarkeit des beA informiert sind und
alternative Versandwege nutzen, falls der Versand an ein beA fehlschlägt.

Wie Frau Freiheit bereits erläutert hat, können beA
Postfächer nicht mehr adressiert werden, so dass es nicht vorkommen kann, dass
Nachrichten an ein "geschlossenes" Postfach versandt werden.

Umgekehrt werden alle Nachrichten, die aus einem beA an ein
Gericht gesandt wurden, umgehend vom Mahnverfahren abgerufen, so dass ein
"Liegenbleiben" nach dem erfolgreichen Versand ausgeschlossen werden
kann.

Nicht ausgeschlossen werden kann allerdings, dass
Nachrichten vor der Wartung am 23.12. an ein beA Postfach versandt wurden, die
vom Postfachbesitzer noch nicht abgeholt wurden. Dies ist ein generelles
Problem, das nicht auf das Mahnverfahren beschränkt ist. Daher müsste m. E. die
BRAK hierzu informieren.

Ich hoffe, hiermit zur Klärung beigetragen zu haben.

Mit besten Grüßen

Johannes Kühn

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
akoppel
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Na das gibt ja einen Spaß, wenn Nachrichten, die vor dem 23.12. ans beA versendet wurden mit Fristen - bestenfalls sogar Notfristen - einhergehen. Anwalt hat die Woche vor Weihnachten genutzt, um in den Urlaub zu fahren, die zwischenzeitlich reinkommenden Sachen wollte Anwalt zwischen den Tagen erledigen (und natürlich sind da Fristsachen dabei), kann aber nun seine Sachen nicht mehr abholen.Schon alleine nur Kenntnis darüber zu erlangen, dürfte eine echte Herausforderung sein.

akoppel
Einsteiger
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Wie bereits gestern auf dem CCC-Kongress dargestellt, bietet das HSM (was von div. Fachleuten als Backdoor angesehen wird) die Möglichkeit, die Empfänger automatisch umzuschlüsseln. Es sollte technisch keinerlei Problem darstellen, für die im Postfach liegenden Nachrichten eine automatische Umschlüsselung auf die (wahrscheinlich hinterlegten) Telefax-Nummern der Kanzleien durchzuführen. Ein Fax-Gateway könnte die Sachen dann an die Telefaxe der Kanzleien automatisch weiterleiten. Das ist alles keine Raketentechnik und bedingt durch das HSM ist die Möglichkeit der automatischen Weiterleitung (AKA Umschlüsselung) ja vorhanden. Wie ein solcher Vorgang juristisch zu betrachten ist, vermag ich nicht zu beantworten, technisch dürfte er jedoch kein Problem darstellen.

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Michael-Renz
Experte
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Hallo Community,

nach dem beA-Down habe ich wieder EGVP (Governikus Communicator) eingerichtet und dem Mahngericht Stuttgart meine nicht erreichbare Safe-ID der BRAK und die nun erreichbare EGVP-Safe-ID mitgeteilt.

Wir hatten am 21.+ 22.12. einige Mahnverfahren über beA in die Wege geleitet. Nach dem bei einem Verfahren absolut NICHTS geschah, kam aufgrund der o.a. Mitteilung GESTERN die offenbar am 27.12. ins beA eingestellte Nachricht über EGVP.

Wenn beA wieder in Betreib geht wird man daher enorm aufpassen müssen, ob da nicht doch "hängende" Verfahren rumschwirren und evtl. zwischenzeitlich anders weiterbetrieben wurden.

Beste Grüße
RA Michael Renz, Stuttgart
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letzte Antwort am 27.01.2018 07:58:30 von Michael-Renz
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