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Nutzungskontrolle am Einzelarbeitsplatz - Umstellung auf Rechteverwaltung

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letzte Antwort am 16.01.2018 14:15:00 von tom_bs
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tom_bs
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In den "Wichtige Informationen zum Jahreswechsel 2017 / 2018" wird darauf hingewiesen, dass "Ohne Benutzer- und Rechteverwaltung sind keine Programm Updates mehr möglich! Bitte beachten Sie: Die Umstellung auf die Benutzer- und Rechteverwaltung muss zwingend bis zur Auslieferung der DATEV-Programme 12.0 (Mitte 2018) abgeschlossen sein, da Sie sonst keine weiteren Software Updates installieren können."

Daraufhin habe ich mir die näheren Informationen angesehen und habe versucht, die Nutzungskontrolle zu öffnen, um zu prüfen, welche Nutzer dort hinterlegt sind.Leider ist für den Zugang ein Administratorkennwort erforderlich. Trotz Eingabe aller mir bekannten Kennungen und Passwörter (inkl. Systemadministratorkennung) ließ sich die Nutzungskontrolle nicht öffnen, alle Kombinationen wurden als falsch abgelehnt. Da DATEV bei mir als Einzelarbeitsplatzinstallation läuft und ich der einzige Nutzer im Unternehmen bin, frage ich mich nun, ob die Nutzungskontrolle überhaupt genutzt wird. Da ich bei der DATEV-Installation dabei war und sich keinerlei Aufzeichnungen über ein Zugangskennwort zur NuKo finden und ich auch keine entsprechenden Erinnerungen habe, bestätigt dies meine Zweifel.

Deshalb meine Frage: Muß ich bezüglich der Umstellung der NuKo auf die Benutzer- und Rechteverwaltung etwas unternehmen, damit Updates auch weiterhin möglich sind? Wenn ja, wie soll ich vorgehen, da ich die NuKo ja nicht öffnen kann.

andreashofmeister
Allwissender
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Da anzunehmen ist, dass Sie die Nutzungskontrolle nicht normal öffnen können, müssen Sie diese (sowieso) durch DATEV freischalten lassen. Also einen Servicekontakt zur DATEV aufnehmen, um  dann mittels Nuko-Notprogramm das Passwort wieder zurückzusetzen.

Bei der Gelegenheit würde ich dann gleich Ihre Frage anbringen. Letztendlich ist das alles bei der geschilderten Konstellation Ihres Rechners kein Problem, so dass das dann in diesem Zusammenhang gleich mit erledigt werden kann....

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tom_bs
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Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dies war mein erster Versuch in der Community und ich bin überrascht wie schnell tatsächlich eine Antwort kommt.

Den Servicekontakt hatte ich schon letzte Woche erstellt, DATEV hat mich wegen des zur Zeit hohen Serviceaufkommens auf eine lange Bearbeitungszeit eingestellt und an die Community verwiesen. Da muss ich dann wohl erst einmal abwarten, bis DATEV Zeit für mich hat.

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Gelöschter Nutzer
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Nachricht 4 von 6
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Neulich, bei der Umstellung der Nuko hab ich den DATEV-Techniker gefragt ob ich die Nuko nicht einfach weglassen kann... Beispeil: Andere Kanzlei aus Ehefrau und Ehemann - sonst niemand. Die haben bisher keine Nuko "scharf".

Antwort: Nein, kann später zu Problem führen.

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ckuepper
Aufsteiger
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Guten Tag Community, Kollegen,

verstehe ich das also richtig, auch wenn ich keine Nuko nutze, muss ich auf die Benutzer Verwaltung umstellen?

Es geht um Mandanten die selbst buchen, ohne die Nuko zu nutzen.

Und auch um die Bildungsträger, die keine Nuko nutzen.

Habe mit beidem zu tun...

Vielen Dank und Grüße

Claus Küpper

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tom_bs
Beginner
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Nach längerer Suche habe ich im Dokument 0904181 den Hinweis gefunden:" Ist nur der Admin-Benutzer vorhanden, sollen Sie diese Umstellung nicht selbst durchführen. Die Umstellung erfolgt dann automatisch im Laufe des Jahres 2018 mit der Installation der Benutzer- und Rechteverwaltung Version 4.0." Daraufhin habe ich nochmal bei DATEV nachgefragt und die nachfolgende Antwort erhalten: "Sollten Sie nur den Admin Benutzer in der Benutzerverwaltung verwenden, dann müssen Sie nichts veranlassen. Die Umstellung erfolgt automatisch mit der Herbst DVD bzw.

Jahreswechsel DVD 1018/2019. Bitte ignorieren Sie bis dahin die Meldungen zur Umstellung."

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letzte Antwort am 16.01.2018 14:15:00 von tom_bs
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