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GoB: bezahlt-Stempel notwendig?

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letzte Antwort am 27.11.2017 09:42:37 von encko
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mel
Einsteiger
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Nachricht 1 von 4
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Hallo liebe Community,

seit dem 30.10.17 arbeiten wir mit Unternehmen Online.

Bisher klappt vieles besser als erwartet.

Nun habe ich jedoch das Problem, Eingangsrechnungen (Kreditoren, Lieferanten) mit bezahlt zu markieren, so das diese

auch in Kanzlei-Rewe mit dem bezahlt-Stempel angezeigt werden.

Nach einigen erfolgslosen Versuchen in den letzten Tagen, bin ich zu dem Schluß gekommen auf

den Bezahlt-Stempel zu verzichten.DA wir in Kanzlei Rewe sowieso mit OPOS arbeiten, und eine unbezahlte

Rechnung auffallen würde.

Nun meine Frage: Muss eigentlich laut GoB ein bezahlt-Stempel auf jede bezahlte Rechnung zu sehen sein?

Darf man einfach so darauf verzichten?

LG

M. Albrecht

w_paul
Erfahrener
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Der Stempel ist nebensächlich.

Der Bezahlt Stempel ist für den Unternehmer gedacht. Durch eine Verknüpfung mit einem Kontoumsatz kann der Beleg als bezahlt gekennzeichnet werden (oder manuell per Angabe des Zahldatums). Über Karewe und OPOS ist das leider nicht möglich.

marcbrost
Erfahrener
Offline Online
Nachricht 3 von 4
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Hallo Frau Albrecht,

Haben Sie bei den Mandanten Onlinebanking im Unternehmen online hinterlegt bzw. speichern Sie die Kontoumsätze der Mandanten im RZ? Falls ja kann Ihnen die Funktion Kontoumsätze prüfen im Bereich Bank von Unternehmen online weiterhelfen. Hier werden die Belege soweit möglich automatisch zu den Kontoumsätzen zugeordnet, und dadurch mit Bezahlt-Stempel versehen. Das Ausziffern über OPOS wird leider nicht an die Belege rückübertragen, somit werden diese in Unternehmen online nicht als bezahlt markiert wenn man über OPOS ausziffert.

Viele Grüße
Marc Brost
encko
Einsteiger
Offline Online
Nachricht 4 von 4
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Haben Sie mal in diesen Beitrag geschaut? Buchhaltung: Gebucht-Stempel noch im Einsatz? Betrifft zwar nicht den Bezahlt-Stempel, aber so einiges Grundsätzliches in ähnliche Richtung.

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letzte Antwort am 27.11.2017 09:42:37 von encko
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