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Factoring uneinbringlich Umsatzsteuer Korrektur

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letzte Antwort am 23.11.2017 09:33:33 von Selina_Gottwald
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w_paul
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Schilderung des Sachverhalts:

Ein Unternehmer verkauft eine Forderung an ein Factoring Unternehmen.

Die Forderung wird vollständig von dem Factoring Unternehmen beglichen.

Das Factoring Unternehmen erhält vom Kunden aber keinen Zahlungseingang.

Die Forderung ist uneinbringlich.

Der Unternehmer muss die Umsatzsteuer an das Factoring Unternehmen zurückzahlen.

Die Umsatzsteuer kann von der Finanzverwaltung wieder erstattet werden.

(Bundesgerichtshof, VIII-ZR-128/96 Urteil vom 26.02.1997)

Wie sieht der richtige Buchungssatz aus, damit der Vorgang in die Umsatzsteuer-Voranmeldung und in die Umsatzsteuer-Erklärung gelangt.

Manuelle Änderung des Feldes Steuer in der USt-Erklärung führt nur zu Rückfragen/stillschweigende Änderung des Finanzamtes.

Ich bedanke mich im Voraus für jeden Hinweis.

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w_paul
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Niemand kann einen Hinweis geben?

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DATEV-Mitarbeiter
Selina_Gottwald
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo,

um Ihr Anliegen schnellstmöglichst zu klären, wenden Sie sich bitte an den Programmservice Rechnungswesen Fibu unter 0911 319 38600.

Mit freundlichen Grüßen,

DATEV eG

Selina Gottwald

Programmservice Rechnungswesen (FIBU)

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letzte Antwort am 23.11.2017 09:33:33 von Selina_Gottwald
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