Hallo zusammen. Wie kann ich einem Betriebsprüfer die digitalen Belege zur Verfügung stellen. Wir haben die Buchführung nicht im RZ gesichert. Ist das zwingend notwendig?
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Wo haben sie die Belege gespeichert?
Die müssten doch im RZ gesichert sein. Der Mandant scannt halt alle Belege ein, wir verbuchen die bei uns im Haus. Aber wir schicken die Fibu nicht nochmal ins RZ
Werter Herr Faßbender,
ja, es ist zwingend notwendig, dass Belege und auch die Buchführungsdaten im Rechenzentrum liegen. Wenn aus diesem Datenbestand eine Archiv-DVD nach dem FA-Standard (GDPdU) erstellt wird, sind die Belegverlinkungen vorhanden und wirksam. Sie sollten vor weiterem Aufwand aber mit der Finanzverwaltung abstimmen, ob dort eine Zugriff auf die Belegbilder möglich ist. Ich hatte bereits mehrmals Fälle, in denen der Prüfer die DVD nicht nutzen konnte, weil sein System nicht mit den Links zurecht kam (oder er nicht wusste wie das funktioniert ).
Beste Grüße
H. Heitschmidt
Hallo Heitschmidt,
vielen Dank für Ihre Antwort: Ich hab es mir schon fast so gedacht. Hab jetzt mal die 3 Jahre gesichert und die Archiv-DVD bestellt. Laut Aussage der Betriebsprüferin, kann sie die Daten jetzt wohl nutzen.
Gruss
M. Faßbender