Guten Morgen,
kann jemand sagen, welchen Vorteil es hat, wenn die Meldung im Januar erstellt wird?
Es ginge ja auch im Dezember:
Grüße
Nico
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Frau Nico,
das kommt noch daher weil früher die Meldungen spätestens bis 15.04.des nächsten Jahres zu erstellen waren. Da hat man generell gewartet ob noch Daten aus der Märzklausel mit zu melden sind und die Jahresmeldungen wurden mit der März-Abrechnung des Folgejahres erstellt. Dieses Datum wurde mittlerweile auf den 15.02. vorverlegt.
Gruß
Birgit Kurewitz
Dieses Datum wurde mittlerweile auf den 15.02. vorverlegt.
Und dies ist der Grund, weswegen der Haken u.U. wichtig sein kann. Wenn Sie die Januar-Abrechnung erst zum bzw. nach dem 15.02. erstellen, sollten Sie den Haken setzen, damit die Meldung fristgerecht übermittelt wird.
Viele Grüße
Uwe Lutz