Hallo,
Arbeitnehmer ist ausgetreten. Er hat sein restliches Urlaubsgeld bei der SOKA-Bau beantragt. Die Erstattung erfolgt im Monat Oktober. Kann die Korrektur der SV-Beiträge und Entgeltmeldung zur SV über LODAS erfolgen oder über SV-Net?
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Inwiefern soll das den alten Arbeitgeber betreffen ?
WEnn Austritt, dann hat von wenigen Ausnahmen abgesehen keine Abgeltung zu erfolgen solange die Möglichkeit besteht,dass der Urlaubsansparuch auf einen neuen AG übertragen wird ( Austrittsjahjr + Folgejahr). Erst dann hat der AN einen Anspruch an die SOka Bau. Die Abrechnung übernimmt die Soka Bau.
Nur wenn die Abgeltung zum Austrittsmonat erfolgt - Sondergründe- betrifft dies den alten AG und muss im letzten abgerechneten Monat eingegeben werden.
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