Hallo liebe Community,
ich habe eine geringfügig Beschäftigte für die ich den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld abrechnen muss. Bei der Ermittlung des kalendertäglichen Durchschnitts rechnet das Programm mit den tatsächlichen für die Monate angefallenen Kalendertagen (Mai 31; Juni 30; Juli 31 insgesamt somit mit 92 Tagen) vor Beginn der Mutterschutzfrist (=23.08.2017). Ich möchte aber gerne die Berechnung mit 90 Tagen durchlaufen lassen.
Nach telefonischer Rücksprache mit der Minijobzentrale ist denen egal, wie die Berechnung erfolgt.
Hat jemand eine Idee, wie ich über das Programm steuern kann, dass die Berechnung mit 90 Kalendertagen als Durchschnitt für 3 Monate erfolgt und nicht mit den tatsächlichen Kalendertagen?
Danke für Eure Bemühungen.
Liebe Grüße aus Wuppertal.
Hallo,
ausschlaggebend für die Ermittlung des Zuschusses ist die angegebene Enlohnungsform unter Personaldaten | Beschäftigung | Tätigkeit:
Gehaltsempfänger:
Der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld wird bei einem Gehaltsempfänger anhand von 90 Tagen ermittelt.
Stundenlohnempfänger:
Bei allen anderen Entlohnungsformen (z.B. Stundenlohn) erfolgt die Division des Netto-Verdiensts durch die tatsächlichen Kalendertage im Zeitraum der 3 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist.
Viele Grüße
Kristin Frohmeyer
Personalwirtschaft
DATEV eG