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Rechnungsstellung EU-Ausland

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letzte Antwort am 16.10.2017 12:04:48 von f_mayer
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f_mayer
Fachmann
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Man verzeihe mir, eine gleichlautende Diskussion hatte ich bereits vor ein paar Monaten erstellt (Rechnungsstellung EU-Ausland ). Meine dort letzte Anmerkung möchte ich nunmehr als Frage stellen:

Wir haben als Mandanten Unternehmen mit Sitz in anderen EU-Ländern. Diese Unternehmen haben auch eine deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese ist auch in den Stammdaten eingetragen und wird auch benötigt, insbesondere für Zusammenfassende Meldungen unter eben dieser Nummer.

Nun stellen wir dem Mandanten eine Rechnung. In unserer Buchhaltung wird der Ertrag zwar auf das korrekte Konto gebucht, jedoch wird die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer herangezogen. Diese ist auch nicht änderbar, sie scheint hart am Debitor zu liegen, da natürlich der Debitor auf den entsprechenden Mandanten geschlüsselt ist, wo die deutsche Umsatzsteuer hinterlegt ist.

Wie ist das Vorgehen? Wie kann zumindest die korrekt ausländische Umsatzsteueridentifikationsnummer erfasst werden, ohne umständlich das Rechnungswesenprogramm austricksen zu müssen?

Und kann tatsächlich nur eine Umsatzsteueridentifikationsnummer pro Mandant angelegt werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

DATEV-Mitarbeiter
Lea_Wrosch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo Herr Mayer,

leider fehlen uns weitere Hintergrundinformationen zu Ihrem Buchungssachverhalt. Daher ist es nicht möglich, Ihren Beitrag ins Detail zu beantworten. Es wäre gut, wenn Sie sich unter der Rufnummer 0911 319-38600 oder über den Servicekontakt an uns wenden, damit wir Ihren Sachverhalt genauer besprechen können.

Mit freundlichen Grüßen

Lea Wrosch

DATEV eG

Service Eigenorganisation

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f_mayer
Fachmann
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Sehr geehrte Frau Wrosch,

ich bin mir nicht sicher ob man hier von einem Buchungssachverhalt sprechen kann. Nochmal knapp zusammengefasst:

1. Wir schreiben eine Rechnung ohne Umsatzsteuer.

2. Entsprechend wird in die Kanzleibuchhaltung eine Buchung zwischen dem umsatzsteuerfreien Erlöskonto und dem jeweiligen Debitor erzeugt.

3. Diese erzeugte Buchung enthält bereits die Umsatzsteueridentifikationsnummer, die bei dem jeweiligen Mandanten in den Stammdaten - Unternehmensdaten hinterlegt ist.

4. Diese Nummer ist aber für unsere Rechnung nicht richtig, es handelt sich um die deutsche Umsatzsteueridentifikationsnummer, die der Mandant für bestimmte in Deutschland stattfindende Sachverhalte benötigt.

Wie mir mitgeteilt wurde, wurde vor einiger Zeit seitens der DATEV die Synchronisation der Mandantendaten mit den Kanzleidebitoren forciert. So wie ich das verstanden habe, werden die in den Stammdaten der einzelnen Mandanten hinterlegten Daten gleichzeitig als Stammdaten der jeweiligen Debitoren herangezogen.

Grundsätzlich sicherlich eine gute Idee, wurde hierbei aber beachtet, dass ein Unternehmen bis zu 28 (ab voraussichtlich März 2019 noch 27) Umsatzsteueridentifikationsnummern haben kann? Und das es gerade Aufgabe der DATEV-Mitglieder sein kann, ausländische Mandanten für Sachverhalte zu betreuen, welche unter Ihrer deutschen Umsatzsteueridentifikationsnummer entstehen?

Mit freundlichen Grüßen,

Florian Mayer

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letzte Antwort am 16.10.2017 12:04:48 von f_mayer
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