Hallo,
ich habe gestern eine Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB angefordert über Mitarbeiter -> DÜ Arbeitsbescheinigungen. Die nach 312 ist ja dort voreingestellt also nur auf anfordern geklickt. In der Auswertungssteuerung liegt folgende Einstellung vor:
440 -> DÜ an Institution
441 -> Papier
442 -> Papier
In den Auswertungen wird mir aber nur die 442 EU-Bescheinigung angezeigt. Ist das eine andere? Kann ich davon ausgehen, dass die normale AB an das Jobcenter übermittelt wurde und wieso bekomme ich unter 440 und 441 nichts angezeigt.
Zusatzfrage: Worin besteht der Unterschied, wenn man die Arbeitsbescheinigung über das Programm "Bescheinigungen" anstößt und nicht über Mitarbeiter -> DÜ Arbeitsbescheinigungen?
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich entnehme dieser, dass ich zumindest unter Punkt 441 noch eine Auswertung zur DÜ-Übersicht bekommen müsste. Dies ist nicht der Fall, ich erhalte nur die 442. Heißt das dann dass die DÜ nicht erfolgt ist, obwohl die Auswertungssteuerung korrekt eingestellt war?
Zur Zusatzfrage bei der papierhaften Abgabe: Ich habe dort gestern auch eine Bescheinigung erstellt, ist die dann auch erst heute sichtbar und können Sie mir sagen, wo ich die dann in "Bescheinigungen" finde?
Hallo Herr Gutknecht,
die Auswertung 441 ist die "Monatsliste" der im jeweiligen Abrechnungsmonat übermittelten Arbeitsbescheinigungen. Diese wird erst mit der Monatsabrechnung (ggf. für die 2. Gruppe) ausgegeben.
Wenn sie die Auswertung 442 erhalten, ist die Übermittlung erfolgt. Das Datum wird dort auf der Bescheinigung auch angegeben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Alles klar - besten Dank!