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Mutterschutzlohn Minijobber mit Hauptbeschäftigung

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letzte Antwort am 22.01.2021 10:35:04 von Nina_Schöneweis
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holzi
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 5
9680 Mal angesehen

Hallo,

leider komme ich nicht weiter. (Ich arbeite mit Lohn und Gehalt.)

Ich habe eine Minijobberin (Stundenlohn) mit einer SV pflichtigen Hauptbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber.

Sie hat durchschnittlich 292,50€ monatlich in den letzten 3 Monaten vor Beginn der Schutzfrist verdient. Der Verdienst aus der Hauptbeschäftigung

ist  mir nicht bekannt.

Bei der Probeabrechnung erhalte ich leider eine Reihe von Fehlermeldungen:

Hinweis #LN21330

Weder in der gesetzlichen noch in der freiwilligen Krankenversicherung besteht eine Versicherung, so dass die

Meldung 03 - Mutterschaftsgeld für die Zeit ab dem ..... nicht erstellt werden konnte.

» Überprüfen Sie die Eingabe zur Krankenversicherung.

Hinweis #LN12972

Es kann für Monat 09/2017 kein Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld ermittelt werden. Der tägliche

Nettoverdienst in Höhe von 7,71 EUR ist niedriger als das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse in Höhe von

13,00 EUR.

und

Hinweis #LN12952

Für die Berechnung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld wurden die laufenden Entgelte aus den Lohnkonten

der Monate 06/2017, 05/2017 und 04/2017 entnommen. Die laufenden Entgelte dürfen nicht in allen Fällen 1 : 1

für die Zuschussberechnung verwendet werden (siehe Elektronisches Wissen Lohn und Personal).

» Prüfen Sie die verwendeten Bruttoverdienste und geben Sie ggf. abweichende Brutto- und Nettowerte für die

drei abgerechneten Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist ein.

und

Fehler #LN16210

EAAG: Das Feld monatliches Brutto ist fehlerhaft. Es sind nur Werte größer als 0 zulässig.

welche Eingabe (n) fehlt hier und wo.

Leider finde ich keine Info zu den Fehlerhinweisen. (bin noch ein Neuling)

Danke für einen Hinweis.

(leichte Verzweiflung)

DATEV-Mitarbeiter
Sabine_Hauch
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Nachricht 2 von 5
7775 Mal angesehen

Hallo,

anbei ein Ausschnitt aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG):

Frauen, die Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, erhalten während ihres bestehenden Arbeitsverhältnisses für die Zeit der Schutzfristen von ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen 13 Euro und durchschnittlichen kalendertäglichen Nettoverdienst.
Das durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt ist aus den letzten drei abgerechneten Kalendermonaten zu berechnen.

Anhand des Verarbeitungsprotokolls wird ein kalendertäglicher Nettoverdienst von 7,71€ ermittelt und somit besteht kein Anspruch auf Zuschuss vom Arbeitgeber.

Bitte wenden Sie sich direkt an uns über die Rufnummer 0911/319 35600, damit wir Ihre Anfrage auf Ihr Beispiel bezogen detailliert besprechen können.

Viele Grüße

Sabine Hauch
Personalwirtschaft
DATEVeG

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Uwe_Lutz
Überflieger
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Nachricht 3 von 5
7775 Mal angesehen

Der Verdienst aus der Hauptbeschäftigung ist mir nicht bekannt.

Hallo holzi,

ohne diesen kommen Sie allerdings nicht weiter. Bzw. genau genommen benötigen Sie von der Krankenkasse die Angabe, welcher Anteil an dem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld auf die Tätigkeit bei Ihnen erfolgt.

Sie müssen dazu die Entgeltbescheinigung zur Berechnung des Mutterschaftsgeldes über sv.net an die Krankenkasse der Mitarbeiterin melden. Dies geht nicht über LODAS bzw. LOHN und GEHALT, da hier ja die Bundesknappschaft als Kasse hinterlegt ist. Die Meldung muss aber an die eigentliche Krankenkasse.

Sobald Sie die Info haben, welcher Anteil auf die Tätigkeit bei Ihnen entfällt, können Sie dann die Abrechnung und Erstattung korrekt erstellen.

Viele Grüße

Uwe Lutz

fruchtzwerg
Fortgeschrittener
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Nachricht 4 von 5
6824 Mal angesehen

Hallo, ich habe hier auch eine Frage.

 

wie kann ich eine EEL-Bescheinigung für einen Minijob übermitteln damit die Hauptkrankenkasse (Barmer) das Mutterschaftsgeld berechnen kann?

Ich wurde von der Krankenkasse aufgefordert eine EEL-Bescheinigung für den Minijob zu übermitteln.

Das Programm meldet aber das das gar nicht geht. was ja auch logisch ist irgendwie...

 

vg

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DATEV-Mitarbeiter
Nina_Schöneweis
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 5 von 5
6802 Mal angesehen

Hallo,


wie bereits von @Uwe_Lutz geschildert, kann über Lohn und Gehalt/LODAS keine EEL-Meldung für das Mutterschaftsgeld bei geringfügig Beschäftigten Mitarbeitern übermittelt werden.

 

Erstellen Sie die Meldung über sv.net oder setzen Sie sich mit der (Haupt-)Krankenkasse in Verbindung.

Freundliche Grüße, Nina Schöneweis
Personalwirtschaft | DATEV eG
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letzte Antwort am 22.01.2021 10:35:04 von Nina_Schöneweis
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