Hallo Newsgroup,
bei einer Pensionskassenrente möchte ich gerne den Ertragsanteil von 22% erfassen. Das wird vom ESt Programm abgelehnt, da der selbst ermittelte Prozentsatz unter 50% liegt
Wie lässt sich das vermeiden? Das Finanzamt hat im letzten Bescheid auch mit 22% gerechnet.
Vielen Dank und schöne Grüße
Willi Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Sie haben als Nummer der Leistungsmitteilung die „3" erfasst. Dabei handelt es sich um „Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung", die mit dem Besteuerungsanteil versteuert werden. Dieser beträgt mindestens 50 % (§ 22 Nr. 1 S. 3 a) aa) EStG).
Eine Besteuerung mit dem Ertragsanteil (§ 22 Nr. 1 S. 3 a) bb) EStG) sieht z. B. die Nummer „4" der Leistungsmitteilung vor („Leibrente aus einem Altersvorsorgevertrag oder betriebl. Altersversorgung").
Wenn Sie die Nummer „4" in der Erfassungsmaske wählen, wird das Eingabefeld für die Eingabe eines selbst ermittelten Ertragsanteils aktiv. Das Programm DATEV Einkommensteuer sollte den Ertragsanteil in diesem Fall allerdings bereits automatisch korrekt ermitteln.
Informationen zur Besteuerung der einzelnen Nummern der Leistungsmitteilung erhalten Sie z. B. über das Kontextmenü (rechte Maustaste: Direkthilfe) aus dem Eingabefeld Nummer der Leistungsmitteilung oder im BMF-Schreiben vom 14.08.2014 (BStBl-2014-I-1168) in dem dort veröffentlichten „amtlich vorgeschriebenen Vordruckmuster" einer Leistungsmitteilung.
Mit freundliche Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Hallo Herr Hirsch,
Danke, so geht.. allerdings bekomme ich nicht den Prozentsatz eingegeben, den das Finanzamt bislang angesetzt hat (ich weiß nicht wo der herkommt, die Datevbererchnung scheint richtig zu sein (aber wenn das Finanzamt einen niedrigeren angesetzt hat....) Wenn ich diesen einsetze,kommt die Fehlermeldung:
Also mache ich es doch mal richtig 🙂
Schöne Grüße
Willi Müller